
Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Demnach muss die Stadt der AfD die Halle zur Verfügung stellen und darf den Zugang auch nicht an Bedingungen knüpfen. Der Essener Stadtrat hatte von der Partei eine Erklärung gefordert, in der sie versichert, dass es im Rahmen des Parteitags zu keinen strafbaren Äußerungen durch Teilnehmer oder Besucher kommt. Nachdem die AfD eine solche Erklärung verweigert hatte, war die Messe vom Veranstaltungsvertrag zurückgetreten. Das verstoße aber gegen den Anspruch auf Gleichbehandlung politischer Parteien, teilte das Gericht mit.
AfD-Chefin Weidel schrieb auf X, man freue sich über das Urteil, das die Rechtsstaatlichkeit wiederherstelle. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht, die Stadt kann noch vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.