Bundesverwaltungsgericht
Stadt Nürnberg kann vorerst Mitglied der "Allianz gegen Rechtsextremismus" bleiben - AfD gescheitert

Die Stadt Nürnberg darf vorerst Mitglied der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" bleiben.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Simsonplatz
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Das ist das Ergebnis eines Revisionsverfahrens am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwalbach hatte gegen die Mitgliedschaft geklagt und argumentiert, dass diese gegen das Neutralitätsgebot der Kommune verstoße. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof setzte sich die Partei damit durch. In oberster Instanz wurde der Revision der Stadt nun aber stattgegeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soll nun noch einmal prüfen, ob die Stadt Nürnberg in der Allianz gegen Rechtsextremismus einen lenkenden Einfluss nimmt oder gezielt Aktionen unterstützt, die sich gegen die AfD richten.
    Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.