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Klimawandel
Städte- und Gemeindebund fordert Ergänzung im Grundgesetz

Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes soll die Anpassung an den Klimawandel als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden.

    Gerd Landsberg, Geschaeftsführendes Präsidialmitglied des Städte- und Gemeindebundes, aufgenommen im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. 05.01.2021.
    Landsberg: Anpassungsmaßnahmen für Klimawandel müssen in das Grundgesetz. (imago-images/Photothek)
    Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Landsberg, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Damit dürfe dann der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Der Artikel 91a des Grundgesetzes regelt solche gemeinschaftlichen Aufgaben. Unter anderem gehört der Küstenschutz dazu. Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine, Zitat, "auskömmliche Finanzierung" für die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten geben müsse. Dies sei ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen werde.
    Diese Nachricht wurde am 17.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.