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Berlin
Städte- und Gemeindebund hält Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen für nicht umsetzbar

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Gefahr.

    Eine Gruppe Grundschüler ist von hinten zu sehen. Sie sitzen in einer Aula und hören zu.
    Die beschlossene Kinderbetreuung an Grundschulen scheint aufgrund des Personalmangels nur schwer realisierbar. (picture alliance / SvenSimon / Malte Ossowski / SVEN SIMON)
    Hauptgeschäftsführer Landsberg sagte der "Augsburger Allgemeinen", für die flächendeckende Betreuung an Primarschulen in Deutschland müssten die Kommunen mindestens 600.000 Ganztagsplätze zusätzlich schaffen. Dies sei allein aufgrund der angespannten Personalsituation im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht realisierbar. Der Anspruch müsse deshalb zumindest in Regionen ausgesetzt werden, in denen er nicht zu erfüllen sei.
    Das Recht auf die ganztägige Kinderbetreuung an Grundschulen war 2021 beschlossen worden. Es soll ab 2026 stufenweise eingeführt und ab 2030 flächendeckend gelten.
    Diese Nachricht wurde am 22.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.