
Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird er sich nicht überall rechtzeitig erfüllen lassen. Hauptgeschäftsführer Landsberg sagte im Deutschlandfunk, das liege ganz sicher nicht am guten Willen. Aber es fehlten Fachkräfte und Grundstücke, sowie teilweise das Geld. Zudem sei man, als der Rechtsanspruch geplant worden sei, von anderen Zahlen ausgegangen. Landsberg verwies in diesem Zusammenhang auf die aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die nun zusätzlich an Schulen in Deutschland betreut werden. Das müsse die Politik wahrnehmen, forderte er. Ein Rechtsanspruch zaubere keine Plätze. Landsberg begrüßte den Vorschlag einer flexiblen Einführung. Er habe aber große Zweifel, ob die Politik diesen Weg mitgehe.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, hatte dafür geworben, einigen Ländern einen flexibleren Einstieg in die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen zu schaffen. Dem "Tagesspiegel" sagte die CDU-Politikerin, die Länder müssten zwar in die Pflicht genommen werden, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Aber man müsse auch ganz klar sagen, das Bauen dauere so lange, wie es eben dauere, gerade angesichts von Baustoffknappheit und Fachkräftemangel. Für den flächendeckenden Ganztag brauche es nun einmal neue Räume.
Das Ganztagsförderungsgesetz sieht ab 2026 eine schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen vor. Zunächst sollen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.