Dienstag, 21. Mai 2024

Klimaanpassungsgesetz
Städte und Landkreise müssen sich klimafest machen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz gebilligt. Ziel ist es, die Bevölkerung, Natur und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Alle Städte, Landkreise und Gemeinden sollen damit in die Pflicht genommen werden, Klimaanpassungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

13.07.2023
    Ein Hochhaus mit einer Grünpflanzen-Fassade. Zwischen den Pflanzen sieht man Fenster, davor eine Hebebühne mit zwei Menschen.
    Eine Idee: Die Calwer Passage in Stuttgart mit einer grünen Fassade für ein besseres Stadtklima. (IMAGO / Arnulf Hettrich / IMAGO / Arnulf Hettrich)
    Bundesumweltministerin Lemke erklärte, Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser zwängen zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Mit dem Gesetz werde erstmals ein verbindlicher Rahmen für Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Schon heute verursache die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden, erklärte die Grünen-Politikerin.
    Die Klimaforscherin und Leiterin des Bereichs Stadtwandel am Wuppertal Institut, Anja Bierwirth, sagte im Deutschlandfunk, der Klimaschutz müsse bei jedem baulichen Eingriff mitgedacht werden. Notwendig und machbar seien Maßnahmen wie eine stärkere Begrünung, eine Entsiegelung der Städte und auf andere Oberflächen als Asphalt zurückzugreifen. Wichtig bei Überschwemmungen und Starkregen seien Retentionsflächen, also Flächen, auf denen sich Wasser ausbreiten kann. Das können laut Bierwirth Flussauen oder Parkflächen sein. Andere Beispiele seien Tiefgaragen, die im Ernstfall geflutet werden könnten oder tiefer gelegte Spielplätze. Außerdem müssten Kommunen und Städe Konzepte entwicklen, um überschüssiges Regenwasser aufzufangen und zwischenzulagern.
    Schon jetzt hilft der Bund mit Informationen und Beratungen durch das 2021 gegründete "Zentrum KlimaAnpassung" und fördert lokale Vorhaben im Rahmen von Modellprojekten. Das Ziel ist aber eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Darüber wird derzeit im Rahmen der Umweltministerkonferenz gesprochen.
    Das Klimaanpassungsgesetz soll 2024 in Kraft treten. Es wird im nächsten Schritt vom Bundestag beraten.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.