
Der Hauptgeschäftsführer Dedy warnte vor einem Flickenteppich, wenn es keine gemeinsamen Regeln gebe. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland nannte er als Beispiele die Fragen, ob die Karte für neu ankommende Asylsuchende oder auch für länger hier lebende Geflüchtete gelten solle, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden könne und ob die Karte nur für bestimmte Waren eingesetzt werden könne.
Das Bundeskabinett hatte gestern nach Diskussionen in der Ampelkoaltion den Entwurf für die Bezahlkarte auf den Weg gebracht. Sie soll nun ausdrücklich als Option in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Die Länder hatten eine bundesweite Regelung gefordert, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Diese Nachricht wurde am 02.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.