
Der Aufwand der Städte für achtlos weggeworfene Einwegverpackungen nehme zu, so Dedy. Der Verband kommunaler Unternehmen warnte vor unübersichtlichen Einzelfalllösungen und forderte eine bundeseinheitliche Regelung.
Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben. Geklagt hatte der Betreiber einer Schnellimbisskette. In Tübingen müssen solche Restaurants seit 2022 für jede Einwegverpackung 50 Cent bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Ziel ist es laut Stadt, über die Abgabe den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Diese Nachricht wurde am 22.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.