Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde teilte mit, die Anordnung der Bezirke trete am Freitag in Kraft. Zuvor hatte das saarländische Umweltministerium eine Stallpflicht angekündigt, die ab morgen für zunächst vier Wochen gelten soll. Betroffen sind sowohl private als auch gewerbliche Halter von Vögeln und Geflügel.
In Brandenburg ist aktuell nur noch ein Kreis von einer solchen Stallpflicht ausgenommen. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gilt sie in einigen Landkreisen.
Die Maßnahme soll den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindern.
Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
