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Stammzellen: Die Entscheidung des Deutschen Bundestags

Stammzellen. - Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 30. Januar in einer mehrstündigen Debatte den Zwischenbericht "Stammzellenforschung" der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin diskutiert. Über drei Anträge, ob ein Import von embryonalen Stammzellen zulässig ist, hatten die Abgeordneten abzustimmen. Durchgesetzt hat sich am Ende ein Kompromissantrag unterzeichnet von Maria Böhmer, CDU, und Margot von Renesse, SPD. Danach soll ein Stammzellenimport unter strengen Auflagen erlaubt sein. Nur Embryonen aus einer so genannten sauberen Stammzelllinie, die bis zu einem bestimmten Stichtag gewonnen wurde, dürfen importiert werden. Dafür sprachen sich im zweiten Wahlgang 340 Parlamentarier aus, gegenüber 265 Stimmen für den Antrag, der ein striktes Verbot des Imports anstrebte.

    Gegen 13 Uhr begann am Mittwoch die Auseinandersetzung um den Import von embryonalen Stammzellen. Zur Entscheidung standen drei Anträge: Einer, der für die nahezu uneingeschränkte Importerlaubnis plädiert; ein weiterer, der den Import strikt ablehnt; und schließlich ein Kompromissvorschlag, demzufolge nur bereits vorhandene Stammzellen unter strengen Auflagen importiert werden dürfen. Der Fraktionszwang war aufgehoben. Knapp 190 der insgesamt 666 Parlamentarier hatten sich vor der heutigen Debatte nicht auf einen der drei Anträge festgelegt, sodass das Abstimmungsergebnis nicht vorhersehbar war.

    Die Argumente der Abgeordneten bewegten sich größtenteils entlang der drei eingereichten Anträge. Die Befürworter einer Freigabe betonten, dass nur damit die Forschung die Möglichkeit erhält, neue Therapien und neue Medikamente zu finden. "Die Menschenwürde wird nicht nur verletzt, durch aktives Tun. Die Menschenwürde kann auch verletzt werden durch Unterlassen", so der CDU-Politiker und Import-Befürworter Peter Hintze. "Ich kann einen Menschen nicht nur verletzen durch eine Fehlhandlung, sondern ich kann ihn auch dadurch verletzen, dass ich Leiden oder abwendbaren Tod sehenden Auges hinnehme, obwohl ich Mittel zu seiner Bewahrung habe." Beobachter gaben diesem Antrag nur wenig Chancen, er unterlag schließlich deutlich schon im ersten Wahlgang.

    Der zweite, so genannte Kompromissantrag will das jetzige Embryonenschutzgesetz gelten lassen, die Einfuhrbestimmungen sogar noch verschärfen, allerdings mit einer Ausnahme: Wenn die Embryonen aus einer so genannten sauberen Stammzelllinie kommen, darf man sie importieren. Hierzu Andrea Fischer: "Wir wollen die strengen Regeln des Embryonenschutzgesetzes erhalten, wir wollen keine verbrauchende Embryonenforschung zulassen, und wir wollen nicht, dass von Deutschland Anreize ausgehen, Embryonen für die Forschung zu töten, wo auch immer."

    Mit der größten Vehemenz wurde heute der dritte Antrag verfochten, der den Import embryonaler Stammzellen nicht zulassen will. Eine Vertreterin dieses Ansatzes ist die grüne Politikerin Christa Nickels: "Ich muss mich wirklich wundern, mit welcher überzogenen Heilserwartung seit Jahr und Tag auf die embryonale Stammzellenforschung geguckt wird. Wenn ich mir diese Wundersehnsüchtigkeit ansehe und auch die Versprechungen, die da gemacht werden, bei einer Forschung, die noch im absoluten Stadium der Grundlagenforschung ist, dann sage ich einfach, dass die Pilger in jeder Marienprozession im Vergleich dazu staubtrockene Realisten sind."

    [Quelle: Armin Himmelrath]