Zehn Jahre ist es her, da gelang es James Thomson als Erstem menschliche embryonale Stammzellen im Labor zu züchten. Damit hat er sicherlich die wichtigen Voraussetzungen für ein Patent erfüllt. Die Technik war neu, sie beruhte auf erfinderischer Tätigkeit und versprach wirtschaftlichen Nutzen. Umstritten bleib der Antrag, weil für die Gewinnung der sogenannten ES-Zellen menschliche Reagenzglasembryonen zerstört werden müssen. Im Patentrecht ist festgelegt, dass eine patentierbare Erfindung nicht gegen die Guten Sitten verstoßen darf. Ein recht dehnbarer Begriff, der aber durch die Europäische Biopatentrichtlinie geklärt wurde. Danach ist die "Verwendung menschlicher Embryonen
zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" verboten. Und genau darauf bezieht sich die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, erläutert Uta Wagenmann, die Stammzellexpertin des Gen-ethischen Netzwerkes in Berlin.
"Das ist eigentlich das Herzstück dieser Entscheidung, die Gewinnung dieser Stammzellen. Weil die die Benutzung und Zerstörung von Embryonen beinhaltet und notwendig macht und aus diesem Grund wird es eben abgelehnt."
Zuständig für die Verwertung der Forschungsergebnisse von James Thomson ist die Wisconsin Alumni Research Foundation kurz WARS. Sie ist enttäuscht, betont aber, dass sie in vielen Ländern außerhalb Europas Patente auf die ES-Zellen hält. Für deutsche Forscher, die mit diesen Zelllinien arbeiten, ändert sich im Übrigen nichts. Um Proben von Thomsons Zellen zu erhalten müssen sogenannte "Material Transfer Agreements" unterzeichnet werden, die ganz genau Lizenzgebühren festlegen. Ein Patent wäre hier nur ein zusätzlicher Schutz gewesen. Meist bevorzugen die Wissenschaftler inzwischen sowieso andere Zelllinien, die mit moderneren Methoden gewonnen wurden.
"Das ist einfach ein Grundproblem, diese Patentfragen sind einfach langwierig, gleichzeitig ist die Biologie natürlich irgendwie weiter unterwegs und auch die Forschung daran","
so Uta Wagenmann. In Europa sind jetzt die nationalen Patentämter gefragt. In Großbritannien und Schweden haben sie schon Patente auf embryonale menschliche Stammzelllinien erteilt. Letztlich wird wohl der Europäische Gerichtshof über ihre Gültigkeit entscheiden müssen. Auch das Europäische Patentamt hat sich nicht für alle Zeit festgelegt. Wagenmann.
""Es ist ganz ausdrücklich gesagt worden, es ist keine grundsätzliche Entscheidung zu der Frage der Patentierbarkeit humaner embryonaler Stammzellen."
Der Patentantrag der WARS bezieht sich auf die Gewinnung von ES-Zellen über Zerstörung von menschlichen Embryonen. Dieser Aspekt wird in anderen Patentanträgen zu ES-Zellen nicht erwähnt. Der Bonner Forscher Oliver Brüstle etwa will sich die Gewinnung bestimmter Zelltypen aus den embryonalen Stammzellen patentieren lassen. Dass die ES-Zellen letztlich von menschlichen Embryonen stammen, spielt dafür keine Rolle. Damit greift die Argumentation der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in diesem Fall nicht. Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung sind also gering. Uta Wagenmann, die sich mit dem Gen-ethischen Netzwerk seit Jahren gegen Biopatente engagiert, freut sich trotzdem.
"Ich finde das ist so ein bisschen die Ernte, die dieser Protest auch einfährt, weil es einfach ein Signal ist, dass es nicht so ganz leicht ist, ein Patent auf so eine Stammzelllinie anzumelden."
zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" verboten. Und genau darauf bezieht sich die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, erläutert Uta Wagenmann, die Stammzellexpertin des Gen-ethischen Netzwerkes in Berlin.
"Das ist eigentlich das Herzstück dieser Entscheidung, die Gewinnung dieser Stammzellen. Weil die die Benutzung und Zerstörung von Embryonen beinhaltet und notwendig macht und aus diesem Grund wird es eben abgelehnt."
Zuständig für die Verwertung der Forschungsergebnisse von James Thomson ist die Wisconsin Alumni Research Foundation kurz WARS. Sie ist enttäuscht, betont aber, dass sie in vielen Ländern außerhalb Europas Patente auf die ES-Zellen hält. Für deutsche Forscher, die mit diesen Zelllinien arbeiten, ändert sich im Übrigen nichts. Um Proben von Thomsons Zellen zu erhalten müssen sogenannte "Material Transfer Agreements" unterzeichnet werden, die ganz genau Lizenzgebühren festlegen. Ein Patent wäre hier nur ein zusätzlicher Schutz gewesen. Meist bevorzugen die Wissenschaftler inzwischen sowieso andere Zelllinien, die mit moderneren Methoden gewonnen wurden.
"Das ist einfach ein Grundproblem, diese Patentfragen sind einfach langwierig, gleichzeitig ist die Biologie natürlich irgendwie weiter unterwegs und auch die Forschung daran","
so Uta Wagenmann. In Europa sind jetzt die nationalen Patentämter gefragt. In Großbritannien und Schweden haben sie schon Patente auf embryonale menschliche Stammzelllinien erteilt. Letztlich wird wohl der Europäische Gerichtshof über ihre Gültigkeit entscheiden müssen. Auch das Europäische Patentamt hat sich nicht für alle Zeit festgelegt. Wagenmann.
""Es ist ganz ausdrücklich gesagt worden, es ist keine grundsätzliche Entscheidung zu der Frage der Patentierbarkeit humaner embryonaler Stammzellen."
Der Patentantrag der WARS bezieht sich auf die Gewinnung von ES-Zellen über Zerstörung von menschlichen Embryonen. Dieser Aspekt wird in anderen Patentanträgen zu ES-Zellen nicht erwähnt. Der Bonner Forscher Oliver Brüstle etwa will sich die Gewinnung bestimmter Zelltypen aus den embryonalen Stammzellen patentieren lassen. Dass die ES-Zellen letztlich von menschlichen Embryonen stammen, spielt dafür keine Rolle. Damit greift die Argumentation der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in diesem Fall nicht. Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung sind also gering. Uta Wagenmann, die sich mit dem Gen-ethischen Netzwerk seit Jahren gegen Biopatente engagiert, freut sich trotzdem.
"Ich finde das ist so ein bisschen die Ernte, die dieser Protest auch einfährt, weil es einfach ein Signal ist, dass es nicht so ganz leicht ist, ein Patent auf so eine Stammzelllinie anzumelden."