
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie die "Rheinische Post" berichtet. Zur Begründung hieß es, die gespeicherten Daten seien besonders sensibel. Deshalb müssten die Verfahren zur Überprüfung der Identität hohen Ansprüchen genügen.
In dem Online-Register, das von Krankenhäusern eingesehen werden kann, sollen Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre Bereitschaft zu einer Organspende vermerken. Ziel ist es, die Zahl der potenziellen Spenderinnen und Spender zu erhöhen. Ursprünglich war die Einführung schon für letztes Jahr geplant.
Diese Nachricht wurde am 07.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.