Donnerstag, 09. Mai 2024

Wahlrechtsreform
Steinmeier unterzeichnet Gesetz

Die Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Mandate im Bundestag kann in Kraft treten.

08.06.2023
    Auf einem Stimmzettel zur Bundestagswahl liegt ein Kugelschreiber des Deutschen Bundestages
    Stimmzettel zur Bundestagswahl und Kugelschreiber (dpa / Sascha Steinach)
    Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das entsprechende Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Mehrere Oppositionsparteien wollen das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Linke sowie das Bundesland Bayern haben Klagen angekündigt. Sie fühlen sich durch die Reform benachteiligt. Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag beschlossen worden. Im Mai passierte es den Bundesrat.
    Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze im Bundestag auf 630. Derzeit sind es 736. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Auch die sogenannte Grundmandatsklausel fällt weg. Durch sie zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
    Diese Nachricht wurde am 08.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.