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Stell dir vor, es ist Krieg - und keiner sagt es

Herrscht am Hindukusch nun umgangssprachlich Krieg oder doch eher ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts? Und wo ist der Unterschied? Für die Soldaten vor Ort und die Justiz hierzulande eine folgenreiche Frage.

Von Volker Finthammer, Rolf Clement und Annette Wilmes | 22.04.2010
    Eine typisch deutsche Debatte - sagt Philippe Ricard, Journalist bei der französischen Tageszeitung "Le Monde". In Frankreich sei das kein Thema.

    "Im Allgemeinen sind Interventionen französischer Truppen im Ausland ein weniger sensibles Thema als in Deutschland, vor allem was Afghanistan angeht, da es sich hierbei um einen multilateralen Einsatz handelt, an der Seite vieler Alliierten. In der politischen Klasse herrscht da zumindest Konsens, dass das kein Krieg ist. Anders als bei der Intervention der Briten und der USA im Irak, wo es einen Konsens gegen den Krieg gab, gibt es hier beim Engagement in Afghanistan keine oder nur wenige Unstimmigkeiten."

    Für die Franzosen ist es kein Krieg. Für die Deutschen ist es - ja, was denn eigentlich? Ein bewaffneter Konflikt, ein Bürgerkrieg, ein Krieg? Seit in der vergangenen Woche wieder vier deutsche Soldaten in Afghanistan gefallen sind, stellt sich die Frage immer drängender, in was für eine Situation Deutschland seine Soldaten eigentlich entsendet. Doch das K-Wort nehmen Politiker hierzulande - wenn überhaupt - nur mit allergrößter Vorsicht in den Mund. Bei den französischen Verbündeten dagegen spricht weder Verteidigungsminister Hervé Morin noch Staatspräsident Nikolas Sarkozy von einem Krieg in Afghanistan. Von der Sicherung des Landes ist vielmehr die Rede, das nie mehr zur Brutstätte für den Terrorismus werden dürfe.

    "Wir müssen die Hilfe für Afghanistan fortsetzen, bis sich das Land alleine um seine Sicherheit und Entwicklung kümmern kann. Und das ist auch der Grund, weshalb unsere Soldaten dort präsent sind, an der Seite der Afghanen im Bündnis mit den Alliierten und unter dem Dach der Vereinten Nationen."

    Auch in anderen europäischen Ländern tut man sich leichter mit der Frage, was das in Afghanistan eigentlich ist. Für die Briten jedenfalls ist es mehr ein Konflikt denn ein Krieg, sagt Bruno Waterfield vom Londoner "Daily Telegraph".

    "Es wird mehr über den Konflikt in Afghanistan gesprochen als über eine Krieg. Ein Krieg hat doch einen eher negativen Beigeschmack und beschreibt die Attentate und Einzelaktionen nicht treffend, mit denen wir es zu tun haben. Das sehen viele auch so. Dagegen haben wir die britische Intervention im Irak klar als Krieg bezeichnet."

    Und dafür, dass sich Großbritannien an diesem "Konflikt" beteiligt, gebe es einen guten Grund - so der britische Regierungschef Gordon Brown:

    "Der wesentliche Grund für unseren Einsatz in Afghanistan ist, dass wir die Straßen in London und anderswo in Großbritannien schützen wollen vor neuen Angriffen der El-Kaida-Terroristen, weshalb die Taliban in Afghanistan nicht wieder die Macht übernehmen dürfen."

    In den Niederlanden dagegen ist über den Einsatz in Afghanistan die Regierung zerbrochen. Neuwahlen stehen bevor. Wir haben von Anfang an von einem Krieg gesprochen, sagt Marc Peperkorn vom Amsterdamer "Volkskrant". Doch eigentlich habe sich alles um die Frage gedreht: Wie lange sollen unsere Soldaten dort bleiben?

    "Ein Teil sagte, da haben wir es mit einem Krieg zu tun und den können wir nur beenden, wenn wir unser Engagement fortsetzen. Die anderen sagten: Die niederländischen Soldaten sollten ursprünglich nur für ein Jahr kommen und ihr Aufenthalt wurde in der Zwischenzeit zwei Mal verlängert, ohne dass sich Grundlegendes verbessert hat. Daran brach die Regierung auseinander."

    Solch eine Sprengkraft hat das Engagement in Afghanistan in keinem andern Land Europas erzeugt.

    "Die Regierung nutzt alle Begriffe außer dem Wort Krieg. Aber für die meisten Spanier ist es ein Krieg, ohne Frage. Aber die Regierung möchte alles vermeiden, um noch einmal mit einem Krieg in Verbindung gebracht zu werden, wie das während des Irakkrieges der Fall war", "

    sagt Enrice Serveto, vom spanischen Zeitung "ABC". Das ist in Italien nicht anders fügt Marco Zatterin von der Mailänder "Stampa" an:

    ""Die Regierung spricht am liebsten von der Friedensmission in Afghanistan. Aber in der öffentlichen Meinung ist es der Krieg in Afghanistan, auch wenn es kein echter Krieg ist, denn es kämpfen ja nur einige Rebellen gegen die regulären Truppen, um die Macht zu erlangen."

    Es gibt viele gute Gründe, warum Minister und Regierungschefs nicht von einem Krieg sprechen - in Deutschland, genauso wie in anderen europäischen Ländern. Juristen dagegen halten sich an den Wortlaut der Paragrafen, in diesem Fall an die Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuches. Explizit von "Krieg" ist in diesem Gesetz keine Rede. Und so stellte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am vergangenen Montag fest:

    "Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen."

    Damit war das Strafverfahren gegen Oberst Klein eingestellt. Gegen ihn war ermittelt worden, weil er im vergangenen Jahr einen Luftangriff gegen die Taliban und zwei Tanklastzüge bei Kundus angeordnet hatte. Die Bundesanwaltschaft vertritt damit dieselbe Position wie Außenminister Guido Westerwelle im Bundestag, als er sein Konzept für Afghanistan vorstellte.

    "Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung, die Aufständischen und deren militärische Organisation führen uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren."

    "Nichtinternationaler bewaffneter Konflikt" - das bezeichnet der Volksmund als Bürgerkrieg. Damit wird er vom Krieg unterschieden, der zwischen Staaten ausgetragen wird.

    "Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt" - der Weg zu dieser offiziellen Bezeichnung war lang. Denn die Einsätze, an denen die Bundeswehr bislang beteiligt war, hatten alle freundlichere Bezeichnungen. In Kambodscha und in Somalia waren es "rein humanitäre Einsätze". Der Name war Programm: So wollte die damalige Bundesregierung Zustimmung gewinnen für eine neue Rolle Deutschlands in internationalen Missionen.

    Auch in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo fanden sich neutrale Bezeichnungen - KFOR heißt zum Beispiel Kosovo-Force. Dabei waren die militärischen Anstrengungen, die serbischen Streitkräfte aus dem Kosovo zu vertreiben, ein Krieg - in dem Sinne, als offizielle Streitkräfte mit militärischen Mitteln gegen die Armee eines anderen Staates vorgegangen waren. In Deutschland hat dies kaum jemand wahrgenommen, weil die Bundeswehr ausschließlich die Luftwaffe in diesen Krieg schickte - also keine Bilder von zerstörten Panzern oder Feldlagern auftauchten und mehr noch: keine eigenen Opfer zu beklagen waren.

    Auch in Afghanistan hat man das K-Wort so gut es ging vermieden: Internationale Schutz- und Hilfstruppe heißt ISAF übersetzt, von "Krieg" auch in dieser Bezeichnung keine Spur. So konnte der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Jung am 12. Mai vergangenen Jahres in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau noch erklären:

    "Ich halte es für falsch, von einem Krieg zu sprechen. Es ist ein Stabilisierungseinsatz. Denn allein militärisch werden wir in Afghanistan keinen Erfolg haben. Ein Krieg wird nur militärisch geführt. Im Krieg findet kein Wiederaufbau statt."

    Noch nach dem Luftschlag vom 3. September, bei dem zahlreiche Menschen getötet wurden, sagte der damalige Minister Jung:

    "Wir sind dort in Kampfsituationen, insofern ist die Sache ein Kampfeinsatz. Aber was wollen die Taliban? Die wollen genau, dass wir von Krieg sprechen, dann sind sie nämlich Kombattanten und können auch berechtigterweise auf uns schießen. Aber sie sind Verbrecher, sie sind Terroristen und es ist kein Krieg."

    Für deutsche Politiker gibt es mindestens drei Motive, den Begriff "Krieg" oder "Bürgerkrieg" zu vermeiden. Das erste Motiv hat damit zu tun, dass "Krieg" für viele Deutsche der Zweite Weltkrieg ist: Krieg das heißt, mit Gewalt Gelände gewinnen, das Wort steht für Flächenbombardements, verheerende Zerstörungen und zahllose Opfer. Ein solcher Krieg ist der Einsatz in Afghanistan nicht. Dort soll der Staat nach der Taliban-Herrschaft wieder aufgebaut und weitere Zerstörungen gerade vermieden werden.

    Das zweite Motiv: Die Lage in Afghanistan ist nicht überall gleich. Es gibt große Gebiete, in denen mittlerweile ein gewisses Maß an Stabilität, in denen Ruhe eingekehrt ist. Darüber wird nur selten berichtet.

    Das dritte und sicher wesentliche Motiv ist der Versuch, von staatlicher Seite keinen "Krieg" heraufzubeschwören und damit auch alle Rechtsfolgen, die an einen solchen Kriegszustand geknüpft sind: von der Frage, ob Versicherungen noch leisten müssen, bis hin zu der Tatsache, dass im Krieg die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr übernehmen müsste - jedenfalls dann, wenn man die Bestimmungen des Grundgesetzes über den Verteidigungsfall anwendet.

    Für die Soldaten, die in Kundus und Umgebung ihren Dienst tun, stellt sich die Situation anders - weniger theoretisch - dar. Sie erleben, dass die Taliban und ihre Verbündeten sie vertreiben, vernichten wollen. Dem trug Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nach seiner Amtsübernahme Rechnung, als er sagte:

    "Mir wäre wichtig, zum einen, das darzustellen, was sich in meiner Empfindung und auch in der Empfindung der Soldaten darstellt, und auch ein Verständnis für die Empfindung der Soldaten zu kommunizieren und gegenüber der deutschen Bevölkerung realistisch das auszusprechen, was ist. Und kriegsähnliche Zustände sind aber nicht gleichzeitig Krieg im völkerrechtlichen Sinne, da wissen wir, dass wir noch zu differenzieren haben."

    Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte bei der Trauerfeier für die am Karfreitag ums Leben gekommenen Soldaten:

    "Im Völkerrecht nennt man das, was in Afghanistan in weiten Teilen herrscht, einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt. Die meisten Soldatinnen und Soldaten nennen es Bürgerkrieg oder einfach nur Krieg. Und ich verstehe das gut."

    Und Minister zu Guttenberg:

    "Was wir am Karfreitag bei Kundus erleben mussten, bezeichnen die meisten verständlicherweise als Krieg. Ich auch."

    Damit unterscheidet der Verteidigungsminister zwischen dem formalen Kriegsbegriff einerseits und dem Bewusstsein der Soldaten und der Öffentlichkeit andererseits. Formal könnte die Beteiligung Deutschlands an einem Krieg nur vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, auch der Bundesrat müsste zustimmen. Die Beteiligung der Bundeswehr am Afghanistan-Einsatz basiert derzeit auf Artikel 24, Absatz 2 des Grundgesetzes. Danach ist es zulässig, dass Deutschland sich zur Wahrung des Friedens in der Welt einem internationalen Bündnis anschließen kann. Auf diesen Grundgesetzartikel und die entsprechenden UN-Resolutionen bezieht sich das Mandat, das der Bundestag beschlossen hat. Würde beispielsweise die Bundeskanzlerin oder ihr Verteidigungsminister nun offiziell und nicht nur umgangssprachlich von einem Krieg sprechen, ist fraglich, ob dieses Mandat noch ausreicht. Im Bundestag müsste dann wohl eine neue Debatte geführt werden - darüber, ob Deutschland seine Soldaten in Afghanistan lässt. Eine solche, erneute Debatte, davon zeigte sich SPD-Chef Sigmar Gabriel überzeugt, werde mit Sicherheit anders verlaufen als bisher. Der breite Konsens, der den Afghanistan-Einsatz bisher getragen hat, würde wohlmöglich zerbrechen.

    Doch auch für die Soldaten ist es von entscheidender Bedeutung, wie die Situation in Afghanistan bezeichnet und damit auch bewertet wird. Davon abhängig ist beispielsweise der strafrechtliche Maßstab, an dem sie sich messen lassen müssen. Florian Jeßberger, Professor für Völkerstrafrecht an der Berliner Humboldt-Universität:

    "Dort ist die maßgebliche Kategorie diejenige des bewaffneten Konflikts mit der Folge, dass humanitäres Völkerrecht anwendbar ist. Das ist ohne Zweifel der Fall, nicht erst seit wenigen Monaten, sondern schon seit längerer Zeit. Randbemerkung: der Begriff Krieg ist keiner des Völkerrechts, sondern dort spricht man vom bewaffneten Konflikt."

    Für Soldaten, die sich möglicherweise während des Einsatzes strafbar gemacht haben, bedeutet dies, dass nicht nur nach dem allgemeinen Strafrecht, sondern auch nach dem Völkerstrafrecht gegen sie ermittelt werden kann. Wie es bei Oberst Klein der Fall war - dessen Verfahren aber inzwischen eingestellt ist. Strafbar nach dem Strafvölkerrecht sind:

    "Verschiedene Verhaltensweisen, insbesondere Taten, die sich gegen die Zivilbevölkerung oder gegen einzelne Zivilisten richten. Aber auch die Durchführung bestimmter verbotener Methoden der Kriegsführung oder die Verwendung verbotener Mittel der Kriegsführung."


    Bei früheren Vorfällen wurde ausschließlich nach dem allgemeinen Strafrecht ermittelt, zum Beispiel wegen Totschlags oder wegen fahrlässiger Tötung. Inzwischen werden immer mehr Fälle zumindest darauf geprüft, ob sie nicht unter das Völkerstrafrecht fallen, sagt der Sprecher für Wehrverwaltung und Fragen des Rechts im Bundesverteidigungsministerium, Matthias Mantey:

    "Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat zwei sogenannte Checkpointvorfälle, die im letzten Jahr passiert sind, mittlerweile auch an die Bundesanwaltschaft zur Prüfung übergeben. Im Hinblick darauf, dass es sich in Afghanistan um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handelt. Dabei war in einem Fall ein Motorradfahrer verletzt worden, und im zweiten Fall ein Jugendlicher getötet und drei erwachsene Einheimische verletzt worden. Leider können aufgrund des laufenden Verfahrens dazu noch keine weiteren Aussagen getroffen werden."

    Aber eins dürfte schon jetzt klar sein: Die Anwendung des Völkerstrafrechts kann für die Soldaten, gegen die sich die Ermittlungen richten, von Vorteil sein. Das meint jedenfalls Christian Sieh, Justiziar des Bundeswehrverbandes.

    "Mit der Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches geht natürlich in der Tat eine gewisse Privilegierung einher. Einfach weil zusätzliche Aspekte in die rechtliche Bewertung eingebracht werden können. Im konkreten Fall ist es so, dass die Frage gestellt werden kann, ob die Inkaufnahme ziviler Opfer unter Umständen militärisch angemessen war oder nicht. Also man würde in einer Abwägung überprüfen, ob der militärische Vorteil, der durch eine Operation erzielt wird, die Opfer, die Schäden auf ziviler Seite, überwiegt, bzw. ob da ein angemessenes Verhältnis besteht. Und in dem Zusammenhang gewährt das Völkerstrafgesetzbuch einen relativ großen Spielraum."

    Und dennoch - wenn wegen Verstößen nach dem Völkerstrafrecht ermittelt wird, schließt das nicht aus, dass auch das allgemeine Strafrecht noch gilt. Völkerstrafrechtsprofessor Florian Jeßberger:

    "Das Verhältnis von Völkerstrafgesetzbuch, also denjenigen speziellen strafrechtlichen Regeln, die etwa im bewaffneten Konflikt gelten, auch für die Auslandseinsätze der Bundeswehr und dem allgemeinen deutschen Strafrecht ist ein schwieriges und noch nicht abschließend geklärtes. Grundsätzlich gilt, dass beide Materien parallel anwendbar sind."

    So hat es die Bundesanwaltschaft auch im Fall von Oberst Klein gehandhabt. Sie stellte das Verfahren nicht nur wegen Verstößen gegen das Völkerrecht ein, sondern berücksichtigte auch das allgemeine Strafrecht. Sie fühlte sich zuständig, "alle in diesem Zusammenhang strafrechtlichen Tatbestände abschließend zu prüfen".

    Bislang wurde noch in keinem einzigen Fall Anklage erhoben - auch ein Ermittlungsverfahren nach allgemeinem Strafrecht wegen Totschlags aus dem Jahr 2008 wurde eingestellt. Das bringt zwar für die Soldaten eine enorme Entlastung, aber eine gewisse Verunsicherung bleibt. Christian Sieh vom Bundeswehrverband spricht von einer "gefühlten Rechtsunsicherheit":

    "Nach meiner Einschätzung ist eine ganz problematische Situation die an den Kontrollpunkten. Nämlich immer in einer Situation, in der das zu kontrollierende Fahrzeug im Grunde ein Verhalten vollführt, das nicht im ersten Moment durchsichtig ist. Der Soldat muss sich in dieser Situation die Frage stellen, wie reagiere ich, muss ich unter Umständen das Feuer eröffnen, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen, um ein Durchbrechen zu verhindern, um meine Kameraden, die natürlich nah am Kontrollpunkt sind, zu schützen. Oder ist im Grunde aus der Sicht des Fahrers, hat der unter Umständen selbst die Nerven verloren, würde ich da auf einen Unschuldigen schießen, der im Grunde einfach nur von der Situation überfordert ist. Das ist ein klassisches Dilemma, beide Entscheidungen können katastrophal falsch sein, im Fall, dass sich tatsächlich ein Attentat im Gange befindet, gefährde ich das Leben meiner Kameraden, in dem Fall, dass ich mich täusche, und tatsächlich einen Unschuldigen erschieße, bringe ich mich selber in die Bredouille, riskiere unter Umständen meine Karriere, meine Existenz."

    In der Tat: eine schwierige Situation. Auch deshalb werden die Soldaten im Falle eines Ermittlungsverfahrens unterstützt, unter anderem wird ihnen ein Verteidiger zur Seite gestellt. Matthias Mantey, Sprecher für Wehrverwaltung:

    "Unsere Soldaten tragen ja in unserem Interesse, unserer Sicherheit, dort in Afghanistan ein hohes persönliches Risiko. Und daraus sollten ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen. Und in diesen schwierigen Situationen sollte auch der Dienstherr helfen. Deshalb wurde im Oktober 2008 der Erlass des Bundesinnenministeriums entsprechend geändert. Und zwar betrifft das alle Bundesbediensteten, nicht nur die Soldaten, sondern auch im Zweifel die Beamten, die wegen einer dienstlichen Tätigkeit im Ausland, einer Straftat gegen das Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit beschuldigt oder verdächtigt werden, werden die notwendigen Kosten ihrer strafrechtlichen Rechtsverteidigung ersetzt. Es gibt eine freie Verteidigerwahl und im Zweifel, wenn die Soldaten auf uns zukommen, würden wir ihnen gegebenenfalls auch einen empfehlen."

    Bevor der entsprechende Erlass geändert wurde, mussten die Soldaten die Kosten für die Verteidigung selbst tragen.

    Auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen werden die Soldaten unterstützt. Vor allem bei anstehenden Versicherungsleistungen ist das dringend notwendig. Denn Versicherungsunternehmen verweigern Soldaten, die im Einsatz geschädigt wurden, immer wieder Leistungen. Sie berufen sich dabei auf eine sogenannte Kriegsklausel. In Lebensversicherungen zum Beispiel wird in einer individuellen Vereinbarung der Todesfall im Militäreinsatz ausdrücklich ausgeschlossen. Bundeswehrsprecher Matthias Mantey:

    "Der Bund springt ein und gewährt den üblichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse. In dem Zusammenhang kann man sagen, dass alles bis 250.000 Euro ohne weitere Prüfung als angemessen gilt."

    Krieg oder kein Krieg? Ein gefühlter Krieg oder Krieg im umgangssprachlichen Sinne? Krieg - theoretisch oder praktisch? Die Debatte um ein Wort. Es mag eine typisch deutsche Debatte sein, doch in der Tat: Die Bezeichnung dessen, was in Afghanistan geschieht, hat Konsequenzen. Sei es für das Mandat des Deutschen Bundestags, sei es für die Strafbarkeit der Soldaten - sei es nicht zuletzt für die Akzeptanz dieses Einsatzes.