
"Steuerlich ist das als Betriebsausgabe in keinster Weise zulässig", sagte Frank im Verfahren um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main und bezeichnete die Buchung bei der Befragung durch die Verteidiger als Scheingeschäft. "Jeder Arbeitsvertrag ist schriftlich fixiert. Aber hierzu gibt es schriftlich nichts, das hat auch nichts mit einer guten Buchhaltung zu tun", sagte Frank und ergänzte: "Die Herren haben ohne Rechtsgrund gezahlt. Das ist unsere Feststellung."
Zahlung über 6,7 Millionen Euro im Fokus
In Frankfurt stehen drei frühere DFB-Spitzenfunktionäre vor Gericht. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt. Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Dabei geht es auch um die 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine später abgesagte Gala deklariert wurden. Das Geld wurde 2005 vom Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den inzwischen verstorbenen früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Diese Summe war drei Jahre zuvor in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen - im Verdacht steht ein Stimmenkauf bei der Vergabe der WM nach Deutschland.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.