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Steuerhinterzieher melden sich

Die Themen: Die Amnestie für Steuerhinterzieher zeigt Ergebnisse. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit

    Die Amnestie der Bundesregierung für Steuerhinterzieher zeitigt erste Ergebnisse. Bis Ende des Jahres wurden offenbar 900 Millionen Euro nachgezahlt. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich zufrieden über die Einnahmen, mit Skepsis hingegen reagieren die Kommentatoren. So schreibt die Zeitung Die Welt:

    "Der Mega-Flop ist Bundesfinanzminister Eichel erspart worden. Dank eines Schluss-Spurts reuiger Steuersünder zum Jahresende hat die groß angekündigte Steueramnestie immerhin die zweimal drastisch nach unten korrigierten Einnahme-Erwartungen leicht übertroffen. Ein Durchbruch in Sachen Steuerehrlichkeit ist damit allerdings nicht gelungen", notiert Die Welt.

    "Deutschland ehrlich Vaterland!", merkt die Börsen-Zeitung spöttisch an und führt weiter aus:

    "Die krasse Fehlkalkulation zeigt, dass die von der Regierung propagierte Brücke zur Steuerehrlichkeit nicht trägt, solange die Fundamente nicht solide sind. Wenn der Steuerflüchtige letztlich nicht weiß, was ihn und sein repatriiertes Vermögen in den nächsten Jahren erwartet, bleiben die verborgenen Schätze lieber dort, wo sie vermeintlich sicher sind. Alle Überlegungen, parallel zur Steueramnestie eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einzuführen, strandeten nämlich - sowohl im Regierungslager als auch bei der Opposition."

    Auf Unverständnis stößt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit. Die Entscheidung lasse jeden wirtschaftlichen Sachverstand vermissen, kritisiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung:

    "Allen Ernstes argumentieren die Karlsruher Richter, dass die gesetzliche Vorschrift, Zeitarbeitskräften entweder den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft zu zahlen oder einen Tarifvertrag zu schließen, dazu beitrage, die Massenarbeitslosigkeit zu mindern. Auf einen Nenner gebracht, bedeutet das: Höhere Löhne schaffen neue Arbeitsplätze. Nicht nur promovierte Ökonomen dürften ob dieser Argumentation die Stirn runzeln."

    "Glückwunsch an die rot-grüne Regierung! Sie darf sich in ihrer Arbeitsmarktpolitik bestätigt fühlen", heißt es im Handelsblatt:

    "Es bleibt der Neid der Wirtschaftswissenschaft auf die ökonomische Urteilsfähigkeit eines Gerichts. Dass der Gesetzgeber in seinem Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit 'ein anderes, gleich wirksames Mittel hätte wählen können', so die Richter, sei 'nicht erkennbar'. Ein Schelm, wer an dieser Stelle weiterdenkt: ob das Gericht wohl notfalls bereit wäre, die Gesetze des Marktes für verfassungswidrig zu erklären?", kommentiert das Handelsblatt.