Das Oberlandesgericht München II erklärte in einer Pressemitteilung, dass in der Verhandlung des Falls Hoeneß vier Zeugen vernommen werden sollen. "Einzelheiten zum Anklagevorwurf können aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden", hieß es weiter. Bekannt ist lediglich, dass der Prozess am 10. März kommenden Jahres beginnen soll.
Hoeneß muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen
Welche Strafe Hoeneß im Falle einer Verurteilung droht, hängt von der Schwere der Tat ab. Möglich wäre eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren. Dem FC-Bayern-Präsidenten wird Hinterziehung der Einkommensteuer vorgeworfen. Es soll um rund drei Millionen Euro gehen. Hoeneß hatte sich Anfang des Jahres selbst angezeigt – wegen eines nicht ordnungsgemäß angegebenen Kontos in der Schweiz. Da die Anzeige nicht vollständig gewesen sein soll, reichte Hoeneß eine weitere Selbstanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelte aber bereits gegen ihn.
Im März ließ die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersuchen. Anschließend erging Haftbefehl, der jedoch gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt wurde. Ende Juli hatte die Münchener Staatsanwaltschaft Anklage gegen Hoeneß erhoben. Trotz der Vorwürfe behielt er sein Amt als Präsident des FC-Bayern – auch seine Sponsoren hatten sich geschlossen hinter Hoeneß gestellt.