Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich weiter verschieben. Und wenn man dem Bundesfinanzministerium glauben darf, so entstehen den Steuerzahlern dadurch keine Nachteile. Aber der Deutsche Steuerberaterverband berichtet bereits davon, dass die Finanzämter waschkörbeweise mit Änderungsanträgen der Betroffenen überhäuft werden: Mal werden alte Daten gar nicht, mal falsch übernommen - Kinderfreibeträge sind plötzlich verschwunden oder die Steuerklassen geändert. Dabei sollte mit der elektronischen Lohnsteuerkarte alles einfacher werden - für alle Beteiligten. Die Kölner Steuerberaterin Annette Ollig erklärt, warum:
"Es wird in der Form einfacher, dass die Finanzämter alle Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte erfasst waren, elektronisch an die Arbeitgeber melden werden. Das geschieht in der Form, dass der entsprechende Arbeitgeber beim Finanzamt aufgrund Eingabe der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und dessen Geburtsdatum alle relevanten Daten des Arbeitnehmers abrufen kann und sodann in der Lohnabrechnung verarbeiten kann."
Aber das wird voraussichtlich frühestens Mitte 2012 möglich sein. Bis dahin gilt die Übergangslösung des zurückliegenden Jahres: Die alte Lohnsteuerkarte von 2010 bleibt provisorisch noch ein weiteres Jahr in Gebrauch - mit sämtlichen Daten und Freibeträgen. Trotzdem sollte jeder Steuerpflichtige ganz genau überprüfen, ob die Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung, die in diesen Tagen verschickt wird, korrekt sind. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Angaben direkt beim Finanzamt geändert werden. Ohnehin müssen Steuerzahler ihre Freibeträge wieder neu beantragen, wie Steuerberaterin Ollig erklärt:
"Er muss nach wie vor jedes Jahr einen Antrag auf Eintrag entsprechender Freibeträge stellen. Das ist bisher in einem Formvordruck passiert, in einem Formular. Eventuell wird das dann irgendwann auch auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden."
Das Antragsformular dafür bekommt man ebenfalls beim Finanzamt - oder im Internet. Bis zum 30. November können übrigens auch noch für das laufende Jahr Freibeträge eingetragen werden. Und das kann sich rechnen, wie Steuerberaterin Ollig weiß:
"Es lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, als ihnen der Gesetzgeber per Pauschale schon direkt zugesteht. Zum Beispiel Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben, die weite Anfahrtswege haben; Arbeitnehmer, die zusätzlich noch in einer Ausbildung oder Weiterbildung sich befinden und dadurch höhere Ausgaben haben; Arbeitnehmer, die über einen doppelten Haushalt verfügen, das heißt, die an einem Ort beispielsweise mit der Familie wohnen und an einem anderen Ort eine kleine Wohnung besitzen bzw. angemietet haben, um näher zum Arbeitsplatz zu kommen. Für all diese Arbeitnehmer lohnt es sich Freibeträge einzutragen."
Der Vorteil der Freibeträge: Man erhält schon im laufenden Monat mehr netto. Ganz wichtig aber ist: Wer sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss jedes Jahr auch eine Einkommensteuererklärung abgeben - damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Freibetrag berechtigt ist.
"In der Regel erfolgt eine leichte Besserstellung im Vergleich zur tatsächlichen Veranlagung zur Einkommensteuer, weil der Steuerpflichtige dazu neigt, wenn er sich die Arbeit macht, Freibeträge einzutragen, lieber den Betrag einzutragen, der etwas höher ist, als den Betrag, der etwas niedrig und zu seinen Ungunsten ist."
Aus diesem Grund sollten Steuerpflichtige vorsorgen - und sich das Geld, das sie während des Jahres netto mehr erhalten, für eine mögliche Steuernachzahlung zurücklegen.
Links zum Thema
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Infos: Die elektronische Lohnsteuerkarte
"Es wird in der Form einfacher, dass die Finanzämter alle Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte erfasst waren, elektronisch an die Arbeitgeber melden werden. Das geschieht in der Form, dass der entsprechende Arbeitgeber beim Finanzamt aufgrund Eingabe der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und dessen Geburtsdatum alle relevanten Daten des Arbeitnehmers abrufen kann und sodann in der Lohnabrechnung verarbeiten kann."
Aber das wird voraussichtlich frühestens Mitte 2012 möglich sein. Bis dahin gilt die Übergangslösung des zurückliegenden Jahres: Die alte Lohnsteuerkarte von 2010 bleibt provisorisch noch ein weiteres Jahr in Gebrauch - mit sämtlichen Daten und Freibeträgen. Trotzdem sollte jeder Steuerpflichtige ganz genau überprüfen, ob die Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung, die in diesen Tagen verschickt wird, korrekt sind. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Angaben direkt beim Finanzamt geändert werden. Ohnehin müssen Steuerzahler ihre Freibeträge wieder neu beantragen, wie Steuerberaterin Ollig erklärt:
"Er muss nach wie vor jedes Jahr einen Antrag auf Eintrag entsprechender Freibeträge stellen. Das ist bisher in einem Formvordruck passiert, in einem Formular. Eventuell wird das dann irgendwann auch auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden."
Das Antragsformular dafür bekommt man ebenfalls beim Finanzamt - oder im Internet. Bis zum 30. November können übrigens auch noch für das laufende Jahr Freibeträge eingetragen werden. Und das kann sich rechnen, wie Steuerberaterin Ollig weiß:
"Es lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, als ihnen der Gesetzgeber per Pauschale schon direkt zugesteht. Zum Beispiel Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben, die weite Anfahrtswege haben; Arbeitnehmer, die zusätzlich noch in einer Ausbildung oder Weiterbildung sich befinden und dadurch höhere Ausgaben haben; Arbeitnehmer, die über einen doppelten Haushalt verfügen, das heißt, die an einem Ort beispielsweise mit der Familie wohnen und an einem anderen Ort eine kleine Wohnung besitzen bzw. angemietet haben, um näher zum Arbeitsplatz zu kommen. Für all diese Arbeitnehmer lohnt es sich Freibeträge einzutragen."
Der Vorteil der Freibeträge: Man erhält schon im laufenden Monat mehr netto. Ganz wichtig aber ist: Wer sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss jedes Jahr auch eine Einkommensteuererklärung abgeben - damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Freibetrag berechtigt ist.
"In der Regel erfolgt eine leichte Besserstellung im Vergleich zur tatsächlichen Veranlagung zur Einkommensteuer, weil der Steuerpflichtige dazu neigt, wenn er sich die Arbeit macht, Freibeträge einzutragen, lieber den Betrag einzutragen, der etwas höher ist, als den Betrag, der etwas niedrig und zu seinen Ungunsten ist."
Aus diesem Grund sollten Steuerpflichtige vorsorgen - und sich das Geld, das sie während des Jahres netto mehr erhalten, für eine mögliche Steuernachzahlung zurücklegen.
Links zum Thema
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Infos: Die elektronische Lohnsteuerkarte