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Steuersubvention
Handwerkerarbeiten bald nicht mehr absetzbar?

Zur Zeit können beim sogenannten Handwerkerprivileg jedes Jahr bis zu 1.200 Euro an Arbeitskosten abgesetzt werden. Das hatte die damalige Große Koalition 2009 mit der Absicht eingeführt, die Konjunktur zu stützen und die legale Beschäftigung von Handwerkern zu fördern. Einer Studie zufolge werden diese Effekte aber kaum erreicht.

Von Falk Steiner | 03.04.2014
    Es ist eine Regelung, die vielen Arbeitnehmern unbekannt sein dürfte: die steuerliche Geltendmachung der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen.
    Ob Schornsteinfeger, Teppichleger, Malerin, Putzmann oder Babysitter: Wenn auf Rechnung bezahlt und ordentlich versteuert wird, dürfen 20 Prozent der ausgewiesenen Arbeitskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 1.200 Euro der Einkommensteuer können durch Handwerkerleistungen entfallen.[*]
    Diese Maßnahme sollte eigentlich die Schwarzarbeit eindämmen, so die Idee bei der Einführung im Jahr 2009. Aber nun, so berichtet die "Süddeutsche Zeitung", habe eine Studie der Universität Freiburg und der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young ergeben, dass es vor allem in einem Bereich kaum positive Effekte gebe: Im Bereich der Handwerksdienstleistungen würden zu 90 Prozent vor allem Leistungen abgesetzt, die ohnehin nicht am Fiskus vorbei ausgeführt worden wären. Und die Hälfte aller Dienstleistungen wäre für die Auftraggeber ohnehin kaum zu vermeiden gewesen, da es sich dabei um vorgeschriebene Instandhaltungsmaßnahmen handelte, so die Studienautoren. Mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro ist der Rabatt auf Handwerksdienstleistungen im Haushalt ein bemerkenswert großer Posten.
    SPD-Haushaltspolitiker Carsten Schneider sieht Handlungsbedarf
    Der SPD-Haushaltspolitiker Carsten Schneider will daher zumindest für diesen Teil der haushaltsnahen Dienstleistungen die Absetzbarkeit wieder abschaffen. Es bestehe offensichtlich Handlungsbedarf, zitiert die Zeitung den SPD-Politiker, der Finanzminister könne dies nicht ignorieren.
    Zustimmung kommt von der Opposition. Der Mittelstandsbeauftragte der Grünen Thomas Gambke sagt:
    "Das kann nicht sein, dass wir das absetzen können. Weil wir dadurch nichts bewirken, dass sind Leistungen, die in jedem Fall anliegen und gemacht werden müssen und nicht dem Handwerker helfen oder irgendjemand anders, sondern nur eigentlich eine Steuerminderung darstellen."
    Und die würde vor allem den Spitzenverdienern nutzen, so Gambke. Er plädiere aber nicht für eine vollständige Streichung, sondern für eine Umverlagerung hin zu der energetischen Gebäudesanierung, dort durch solche steuerlichen Anreize dringend benötigte Investitionen besser angelegt. Probleme für das Handwerk sieht Gambke durch Veränderungen der steuerlichen Geltendmachung nicht aufkommen:
    "Vom Handwerk her betrachtet habe ich den Effekt, der immer dort eigentlich geltend gemacht wurde, wenn eine solche Regelung wegfallen würde, würden auch Handwerkerleistungen dort nicht mehr abgefragt werden, das wird ja da klar verneint. Und das ist in Richtung der 'Sowieso'-Leistungen ja auch nicht damit zu rechnen. Wenn ich meine Heizung einmal warten muss im Jahr, dann muss ich sie warten."
    Das Finanzministerium sieht selbst derzeit jedoch vorerst keinen Handlungsbedarf. Das Gutachten sei im Auftrag des Bundestages erstellt worden und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen seien, wolle das Ministerium zuerst dem Urteil der Abgeordneten überlassen.
    [*] Anm. d. Red.: Dieser Absatz wurde nach der Ausstrahlung präzisiert und weicht von der Sendefassung ab.