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Stichwort Abgeltungssteuer

Ab dem 1. Januar 2009 geht der Fiskus direkt an die Quelle. Zinsen, Kursgewinne und andere Kapitaleinkünfte werden ohne wenn und aber direkt an der Quelle, also bei der Bank besteuert. Rainer Weyrauch von der Stadtsparkasse Köln

Von Theo Geers |
    "Sie haben einen dramatischen Einschnitt in die bisherige Steuersystematik. Das bedeutet für viele Kapitalanleger, dass sie noch einmal komplett, was sie bisher getan haben, neu anschauen und überlegen müssen, was von den Kapitalanlagen, die sie bisher getätigt haben, noch sinnvoll ist und was nicht."

    25 Prozent kassiert das Finanzamt. Jeder vierte Euro von den Kapitaleinkünften verschwindet damit in der Staatskasse - egal ob Spitzenverdiener oder Durchschnittseinkommen. Stefan Redmann von der Deutschen Bank

    "Das läuft alles automatisch. Wir führen das direkt bei jedem Umsatz ab, der dann über das Depot läuft. Wir werden das dann einmal im Monat komplett - anonym und in Summe - an das Finanzamt überweisen."

    Damit ist dieser Teil der Einkünfte endgültig versteuert - eben abgegolten. Daher auch der Name "Abgeltungsteuer." Mehr verlangt der Fiskus nicht. Björn Becker von der Commerzbank

    ""Sollte der persönliche Steuersatz darüberliegen, dann hat das keine Relevanz mehr. Also 25 Prozent ist hier quasi der Maximalsatz, wobei hier noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen. Nach unten ist weiterhin die Besonderheit, dass ihr persönlicher Steuersatz gilt. Sprich: wenn Sie einen Steuersatz von 15 Prozent haben, dann ist auch dass der Belastungssatz für ihre Einkünfte, die sie dann natürlich über die Steuererklärung geltend machen müssten."

    Der Fiskus erhebt die Abgeltungsteuer nicht nur auf Zinsen, sondern auch auf Dividenden sowie Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften und Zertifikaten. Auch Kursgewinne bei Aktien, die bislang steuerfrei sind, wenn die Papiere länger als 12 Monate gehalten wurden, müssen künftig versteuert werden. Kursverluste aus Aktiengeschäften können nur mit Kursgewinnen aus Aktien, nicht aber mit anderen Zinserträgen verrechnet werden. Rainer Weyrauch von der Stadtsparkasse Köln

    "Man könnte schon fast sagen, der Finanzminster ist ein echter Guru. Denn er hat scheinbar antizipiert, dass die Märkte auch sehr stark schwanken und hat sich dagegen abgesichert."

    Auf Nummer sicher sollten auch Rentner gehen, wenn sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Deren Zinseinnahmen werden unweigerlich mit der Abgeltungssteuer belastet, es denn, sie beantragen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt.

    "Relativ einfach, gilt drei Jahre, Abgeltungssteuer wird nicht abgeführt."

    Auch bei den Aktionären ändert sich einiges. Anders als bisher können Depotgebühren, Fachbücher über die Börse oder Kosten für die Anreise zur Hauptversammlung künftig nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Denn künftig gilt nur noch der Sparerpauschbetrag. Stefan Redmann von der Deutschen Bank.

    "Für Ledige beträgt der 801 Euro, für Verheiratete 1602 Euro im Jahr und dieser Betrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Solle die Zinszahlung darüber hinausgehen, wird für diesen Betrag Abgeltungssteuer abgezogen"

    Das bedeutet: Bei einem Zinssatz von vier Prozent können Sparer 20.000 Euro zinsbringend und steuerfrei anlegen. Bei Verheirateten ist das entsprechend doppelt so viel.

    Sonderregeln gelten für Kapitallebensversicherungen: Wichtig ist hier der Stichtag 31. Dezember 2004. Wurde der Vertrag bis dahin abgeschlossen, bleibt die Auszahlung steuerfrei. Stefan Redmann von der Deutschen Bank.

    ""Alle Abschlüsse, die nach dem 1.1.2005 passiert sind im Lebensversicherungsbereich, das sieht es so aus, dass die Kapitalerträge, die hier angesammelt werden, in dieser Police erst einmal ohne Abgeltungssteuer passieren und die steuerliche Bewertung am Ende der Laufzeit - also bei Fälligkeit - berechnet wird."