Marktschreierisch bekennt sich diese Frau schuldig: Sie hat illegalen Einwanderer geholfen und beabsichtigt dies weiterhin zu tun. Denn wäre es nicht unterlassene Hilfeleistung, halberfrorene und verhungerte Illegale einfach sich selbst zu überlassen?
In vielen Städten Frankreichs marschierten sie gestern, demonstrierten vor den jeweiligen Justizpalästen. Mehr als 5500 Personen, meist Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen bekannten sich dabei zu dem, was formell ein Delikt in Frankreich ist:
"Wir von der Hilfsorganisation Terre d'errance", sagt Laurent Maameli, "bringen den Hungrigen täglich Essen, den Frierenden Kleidung, pflegen die Kranken - wenn das eine kriminelle Handlung ist, dann sind wir alle Kriminelle."
Und könnten mit fünf Jahren Gefängnis oder 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Denn das sind die Strafen für die Unterstützung illegaler Einwanderer laut Artikel L622-1 des Aufenthalts- und Asylrechts.
Ein Umstand, den der Kinofilm "Welcome" eindrucksvoll in Erinnerung rief. Ein Schwimmlehrer, gespielt von Vincent Lindon, beherbergt bei sich in Calais einen jungen Kurden, der bei ihm Unterricht nimmt, mit dem Ziel, durch den Ärmelkanal zu seiner Braut nach London zu schwimmen.
"Sie werden verhört werden, wegen Hilfestellung bei illegalen Einwanderern", kündigt der Polizeibeamte an.
Nicht erst seit der Filminszenierung klagen Hilfsorganisationen wie Emmaus, Cimade, Secours catholique, France Terre d'asile und andere über eine schärfere Gangart. Sie ist das Resultat der neuen Einwanderungspolitik, die für das laufende Jahre zusätzliche Aktionen gegen Schlepper und 27.000 Entfernungen illegaler Einwanderer vom nationalen Territorium, so die kunstvolle Umschreibung für Abschiebungen, als Ziel vorsieht. Immerhin gelingen einige dieser Entfernungen auch dank finanzieller Rückkehrhilfe.
Immigrationsminister Eric Besson:
"In den 65 Jahren- seit dieser berühmte Artikel 622-1 existiert - ist niemals ein freiwilliger Helfer verurteilt worden, weil er Illegale beherbergt, ihnen zu essen gegeben oder per Anhalter mitgenommen hat."
Verurteilungen - allerdings zur Bewährung - gab es lediglich für ein paar Personen, die Gelder für Schlepper transportiert hatten. Was noch nicht war - könnte jetzt allerdings kommen, befürchten die Hilfsorganisationen und Politiker der Opposition. Mindestens 5000 Einsätze gegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung lautet nämlich eine Vorgabe des Ministeriums - wobei der Begriff der Beihilfe dehnbar ist.
"Es ist richtig, dass das Gesetz nicht angewandt wurde. Jetzt stellen wir allerdings fest, dass die Richter die aktiven Mitglieder der Hilfsorganisationen verfolgen. Das ist die enorme Veränderung."
Die laut Emmanuelle Lequien vom Syndicat des avocats, der Rechtsanwaltsvereinigung, die Betroffenen jetzt auf die Straße gebracht hat!
Gefordert wird eine Änderung des Gesetzes. Am 30. April will der sozialistische Abgeordnete Daniel Goldberg in der Nationalversammlung einen Entwurf einbringen, der die Solidarität mit illegalen Einwanderern entkriminalisiert.
Auch im Senat erheben sich Stimmen, die eine Klarstellung verlangen. Zu befürchten steht jedoch, dass die konservative Mehrheit sich gegen jedwede Änderung stellt!
In vielen Städten Frankreichs marschierten sie gestern, demonstrierten vor den jeweiligen Justizpalästen. Mehr als 5500 Personen, meist Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen bekannten sich dabei zu dem, was formell ein Delikt in Frankreich ist:
"Wir von der Hilfsorganisation Terre d'errance", sagt Laurent Maameli, "bringen den Hungrigen täglich Essen, den Frierenden Kleidung, pflegen die Kranken - wenn das eine kriminelle Handlung ist, dann sind wir alle Kriminelle."
Und könnten mit fünf Jahren Gefängnis oder 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Denn das sind die Strafen für die Unterstützung illegaler Einwanderer laut Artikel L622-1 des Aufenthalts- und Asylrechts.
Ein Umstand, den der Kinofilm "Welcome" eindrucksvoll in Erinnerung rief. Ein Schwimmlehrer, gespielt von Vincent Lindon, beherbergt bei sich in Calais einen jungen Kurden, der bei ihm Unterricht nimmt, mit dem Ziel, durch den Ärmelkanal zu seiner Braut nach London zu schwimmen.
"Sie werden verhört werden, wegen Hilfestellung bei illegalen Einwanderern", kündigt der Polizeibeamte an.
Nicht erst seit der Filminszenierung klagen Hilfsorganisationen wie Emmaus, Cimade, Secours catholique, France Terre d'asile und andere über eine schärfere Gangart. Sie ist das Resultat der neuen Einwanderungspolitik, die für das laufende Jahre zusätzliche Aktionen gegen Schlepper und 27.000 Entfernungen illegaler Einwanderer vom nationalen Territorium, so die kunstvolle Umschreibung für Abschiebungen, als Ziel vorsieht. Immerhin gelingen einige dieser Entfernungen auch dank finanzieller Rückkehrhilfe.
Immigrationsminister Eric Besson:
"In den 65 Jahren- seit dieser berühmte Artikel 622-1 existiert - ist niemals ein freiwilliger Helfer verurteilt worden, weil er Illegale beherbergt, ihnen zu essen gegeben oder per Anhalter mitgenommen hat."
Verurteilungen - allerdings zur Bewährung - gab es lediglich für ein paar Personen, die Gelder für Schlepper transportiert hatten. Was noch nicht war - könnte jetzt allerdings kommen, befürchten die Hilfsorganisationen und Politiker der Opposition. Mindestens 5000 Einsätze gegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung lautet nämlich eine Vorgabe des Ministeriums - wobei der Begriff der Beihilfe dehnbar ist.
"Es ist richtig, dass das Gesetz nicht angewandt wurde. Jetzt stellen wir allerdings fest, dass die Richter die aktiven Mitglieder der Hilfsorganisationen verfolgen. Das ist die enorme Veränderung."
Die laut Emmanuelle Lequien vom Syndicat des avocats, der Rechtsanwaltsvereinigung, die Betroffenen jetzt auf die Straße gebracht hat!
Gefordert wird eine Änderung des Gesetzes. Am 30. April will der sozialistische Abgeordnete Daniel Goldberg in der Nationalversammlung einen Entwurf einbringen, der die Solidarität mit illegalen Einwanderern entkriminalisiert.
Auch im Senat erheben sich Stimmen, die eine Klarstellung verlangen. Zu befürchten steht jedoch, dass die konservative Mehrheit sich gegen jedwede Änderung stellt!