Sportgericht
Strafen für Lok Leipzig wegen rassistischer Äußerungen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Regionalligist Lok Leipzig wegen rassistischer Äußerungen von Fans mit mehreren Strafen belegt. Konkret geht es um das DFB-Pokalspiel gegen den Zweitligisten Schalke 04 im August.

    Blick auf den Lok-Leipzig-Fanblock beim Regionalliga-Spiel gegen BSG Chemie Leipzig. Die Fans halten Fahnen in die Luft und ein großes Banner mit der Aufschrift "Lokomotive".
    Lok-Leipzig-Fans bei einem Regionalliga-Spiel im Oktober (picture alliance / BEAUTIFUL SPORTS / Jan Kaefer)
    Bei dem Spiel am 17. August im Leipziger Bruno-Plache-Stadion wurde der Schalker Christopher Antwi-Adjei mehrfach von Lok-Fans rassistisch beleidigt, was zu einer zehnminütigen Unterbrechung und einer Stadionansage führte. Der gastgebende Verein entschuldigte sich bei dem Spieler für die Vorfälle und bemüht sich um die Identifizierung des Einzeltäters.
    Wie der DFB nun mitteilte, muss der Viertligist muss 30.000 Euro Strafe zahlen. Davon können bis zu 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden.

    Teilausschluss beim nächsten Pokalspiel

    Da Lok Leipzig bereits zuvor durch diskriminierende Verhaltensweisen seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten war, muss der Verein das nächste Heimspiel im DFB-Vereinspokal nach Inkrafttreten des Urteils unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Auch das Anbringen von Bannern, Plakaten oder Transparenten in den dann gesperrten Bereichen wurde untersagt.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
    Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.