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Strafvorschriften gegen korrupte Abgeordnete werden verschärft

Korrupte Abgeordnete können künftig leichter strafrechtlich verfolgt werden.

    Illustration eines Magneten, der Geld anzieht.
    Korruption ist Machtmissbrauch zum eigenen Vorteil - auf Kosten des Allgemeinwohls. (Imago / agefotostock)
    Der Bundesrat billigte ein neues Gesetz, womit der neue Straftatbestand "unzulässige Interessenwahrnehmung" geschaffen wird. Demnach drohen Mandatsträgern bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn sie für ihre politische Arbeit ungerechtfertigt eine finanzielle Gegenleistung annehmen, fordern oder sich versprechen lassen.
    Der Bundesrat ließ zudem die Reform des Klimaschutzgesetzes passieren. Nach monatelangen Diskussionen hatten sich SPD, Grüne und FDP auf die Reform verständigt. Damit soll vor allem der Handlungsdruck auf den Verkehrs- und Gebäudesektor reduziert werden. Beide hatten ihre bisherigen gesetzlichen Vorgaben wiederholt verfehlt.
    Außerdem billigte die Länderkammer das Gesetz zur weitgehenden Flexibilisierung beim Namensrecht für Ehepartner sowie das Selbstbestimmungsgesetz. Mit letzterem wird es leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen.
    Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.