
Der Bundesrat billigte ein neues Gesetz, womit der neue Straftatbestand "unzulässige Interessenwahrnehmung" geschaffen wird. Demnach drohen Mandatsträgern bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn sie für ihre politische Arbeit ungerechtfertigt eine finanzielle Gegenleistung annehmen, fordern oder sich versprechen lassen.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.