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Bundesfamilienministerium
Streichung des Elterngeldes bei hohen Einkommen nicht rückwirkend

Die geplante Streichung des Elterngeldes für hohe Einkommen soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024.

    Eltern mit zwei Kindern gehen in der Natur spazieren.
    Die geplante Streichung des Elterngeldes soll erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. (picture alliance / photothek)
    Das sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums der Funke Mediengruppe. Er sprach von "Bestandsschutz". Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus beziehe, habe weiter Anspruch darauf.
    Die Ampel-Koalition will im Zuge der Haushaltsplanung für das kommende Jahr und vorgesehener Ausgabenkürzungen das Elterngeld ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro bei Paaren streichen. Derzeit liegt die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden.
    Diese Nachricht wurde am 09.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.