Zugleich hieß es, ein allgemeines Streikverbot werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, allerdings gebe es trotzdem noch genügend Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften, wirksam für berufliche Interessen einzutreten.
Geklagt hatten mehrere verbeamtete Lehrer, die 2009 und 2010 in einen Streik getreten waren, um bessere Arbeitsbedingungen zu fordern. Gegen sie wurden Disziplinarmaßnahmen verhängt.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.