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Landgericht München
Streit über Markenname "Brudi" - Rapper "Haftbefehl" wegen Shisha-Tabak verklagt

Der türkischstämmige Rapper Aykut Anhan mit dem Künstlernamen "Haftbefehl" wird verklagt.

    Haftbefehl (Rapper Aykut Anhan aka Haftbefehl) bei einem Auftritt in Mannheim, 2020.
    Rapper Aykut Anhan aka Haftbefehl. (imago / BOBO)
    Anlass vor dem Landgericht München ist der Streit um einen Marknamen. Der Rapper vertreibt Produkte unter "Brudi" - zum Beispiel Badeschuhe. Ein weiteres Produkt unter dem Namen sollte Tabak für Wasserpfeifen beziehungsweise "Shishas" sein. Ein Shisha-Geschäft in Nordrhein-Westfalen vermarktet ebenfalls einen "Brudi"-Tabak. Der Inhaber hatte den Namen jedoch rund sechs Monate früher als der Künstler schützen lassen. Anhans Anwalt argumentierte, wie jüngst die Süddeutsche Zeitung berichtete, sein Mandant habe das Wort "Brudi" entscheidend mitgeprägt. Der Kläger wolle mit der Wahl des Namens von den Fans des Musikers profitieren. Richterin Monika Rhein erklärte, dass der Künstler wenig Aussichten auf Erfolg habe. Die Parteien haben nun mehrere Wochen Zeit für eine mögliche Einigung.
    "Brudi" ist ein unter Jugendlichen oft genutzter Begriff für Freund, Kumpel oder "Bruder", angelehnt an das arabische Wort "akhi", was mein "mein Bruder" bedeutet. Der Begriff wurde auch durch Liedtexte des Rappers populär.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.