
Es seien eine Klage sowie ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht worden, teilte die Fraktion mit. Die AfD argumentiert, durch die unzureichende Größe des zugeteilten Sitzungssaals würden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt.
Der Ältestenrat des Bundestags hatte Ende Mai entschieden, dass die SPD den von ihr selbst "Otto-Wels-Saal" genannten Raum weiterhin als Fraktionssaal nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion mit 151 Abgeordneten deutlich größer ist als die der SPD mit 120 Abgeordneten.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.