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Streit um Codesharing-Flüge
Sieg für Air Berlin, Niederlage für Dobrindt

Das Bundesverkehrsministerium hat im Streit um Gemeinschaftsflüge von Air Berlin mit dessen Partnerunternehmen Etihad Airways eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Ministerium wollte das sogenannte Codesharing verbieten lassen. Doch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat anders entschieden.

Von Philip Banse | 15.01.2016
    Ein Flugzeug Bombardier Dash 8 der Fluggesellschaft "Air Berlin" landet auf dem Flughafen Dresden International,
    Die Fluggesellschaft Air Berlin ist weiter in der Verlustzone. (dpa/picture-alliance/Thomas Eisenhuth)
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg bedeutet: Fünf innerdeutsche Flüge kann Air Berlin nicht mehr mit Maschinen von Etihad Airways aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bestreiten, weil das nicht vom Luftverkehrsabkommen mit den Emiraten gedeckt sei. Aber Air Berlin kann seinen Kunden weiterhin 26 attraktive Auslandsflüge - etwa nach New York oder Chicago - verkaufen. Wenn die Passagiere zum Gate kommen, besteigen sie aber eine Maschine von Fluglinie Etihad aus den Emiraten.
    Das Bundesverkehrsministerium hatte diese gemeinsamen Flüge verboten – auch um die Lufthansa vor Konkurrenz zu schützen, kritisiert Etihad.
    Unterschiedliche Lesarten des Luftverkehrsabkommens
    Offizielle Begründung des Ministeriums: Das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten lasse solche Gemeinschaftsflüge mit Air Berlin nicht zu. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Gemeinschaftsflüge mit Etihad jetzt formell zwar nur vorerst und nur bis Ende März erlaubt. Danach müssten diese Flüge wieder vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden - und das bleibt bei seiner Lesart des Luftverkehrsabkommens, wie ein Sprecher sagte:
    "Diese Luftverkehrsbeziehungen erlauben nicht alle von Etihad Airways beantragten Codeshare-Flüge."
    Doch die Sache ist endgültig entschieden zugunsten von Air Berlin, sagt Joachim Wieland, Professor an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Denn wenn das Verkehrsministerium die Gemeinschaftsflüge für den Sommer erneut verbieten würde, würde die Sache voraussichtlich wieder beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg landen und die Richter würden wieder zugunsten von Air Berlin entscheiden, weil die Sachlage ich nicht geändert hätte:
    "Etihad und Air Berlin können jetzt aufgrund dieser Entscheidung davon ausgehen, dass diese Codesharing-Flüge okay sind."
    Ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr
    Ein Sprecher von Air Berlin wertet die Gerichtsentscheidung als "Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr". Die SPD in der Berliner Landesregierung attestiert CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt eine "peinliche Bruchlandung". Dobrindt versucht seit Langem, den Luftverkehrsvertrag mit den Emiraten neu zu verhandeln, weiß auch Verwaltungswissenschaftler Wieland:
    "Aber die Vereinigten Emirate kennen natürlich diese Gesichtsentscheidung und wissen, dass Etihad und Air Berlin in einer straken Rechtsposition sind, sodass die Kompromissbereitschaft im Vergleich zu vor ein paar Wochen eher gesunken sein dürfte."