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Streit um Entsorgung von FCKW-Kühlgeräten

Fluorchlorkohlenwasserstoffe, kurz FCKW, wurden nach und nach verboten, doch in alten Kühlschränken sind sie noch immer zu finden. Und die müssen umweltverträglich entsorgt werden. Daran hapert es nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe.

Von Dieter Nürnberger | 21.07.2011
    In Kühlgeräten sind Fluorchlorkohlenwasserstoffe, kurz FCKW, schon seit Mitte der neunziger Jahre verboten. Doch noch immer spielen sie eine Rolle - was mit der langen Lebensdauer dieser Haushaltsgeräte zusammenhängt. Und so kommt es, dass noch heute drei von vier ausrangierten Kühlgeräten das Umweltgift entweder im Kühlkreislauf oder in der Isolierung haben. Das heißt, die alten Kühlgeräte müssen aufwendig recycelt, die FCKW isoliert und danach möglichst rückstandslos vernichtet werden. Dafür gibt es europäische und auch nationale Gesetze.

    In der vergangenen Woche hat die Deutsche Umwelthilfe allerdings Beschwerde gegen die deutsche Praxis der FCKW-Entsorgung einlegt. Der Vorwurf: Hierzulande würden Kühlgeräte seit Jahren nur unzureichend recycelt und nicht wie von der EU vorgeschrieben nach dem besten Stand der Technik. Maria Elander ist Kreislaufwirtschaftsexpertin bei der Deutschen Umwelthilfe.

    "Eine Behandlung von Kühlgeräten nach der besten verfügbaren Technik würde unter anderem einer Rückgewinnungsquote von 90 Prozent der enthaltenen FCKW in den Kühlgeräten entsprechen. In Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren lediglich zwischen 40 und 60 Prozent Rückgewinnung gehabt. Die Behandlung hierzulande ist dementsprechend nicht in Linie mit der Europäischen Union."

    Die DUH fordert von der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Der Vorwurf der nicht so effizienten Entsorgung richtet sich somit gleich gegen mehrere Beteiligte. Gegen die Kühlgerätehersteller, gegen die Entsorgungsunternehmen und auch gegen Behörden, die besser kontrollieren müssten.

    "Das müssten Sie dann so kontrollieren, dass Stoffstrombilanzen für die FCKW aufgestellt werden - Sie müssen kontrollieren, wie viel FCKW in den Recyclinggeräten ist und ob davon auch rund 90 Prozent zurückgewonnen werden. Die Entsorger in Deutschland haben wenig investiert in eine fortschrittliche Technik. Somit liegen wir deutlich hinter Recyclinganlagen in Österreich, in der Schweiz, in Schweden oder auch Griechenland."

    Da andere Länder rund 90 Prozent der FCKW entsorgen könnten, sei dies der effizienteste Standard, sagt die Umwelt-Lobby-Gruppe. Doch die Beschuldigten wehren sich - und es fällt auf, dass unterschiedliche Zahlen im Umlauf sind. So hat der zuständige Zentralverband für Elektrotechnik und Elektronikindustrie, kurz ZVEI, unlängst einen Feldversuch in fünf von 40 deutschen Entsorgungsfachanlagen durchführen lassen. Werner Scholz, Geschäftsführer beim ZVEI.

    "Die Rücknahmequote bei diesen fünf Anlagen war doch deutlich höher als die Annahmen der DUH, hier wird ja behauptet, die Quote liege zwischen 40 und 60 Prozent. Bei unserem Feldversuch waren es 75 Prozent. Diese Lücke ist Grund genug für die Hersteller, genau hinzuschauen, welche beauftragte Verwertungsanlage bietet eine gute Qualität und welche nicht."

    FCKW werden mit zwei großen Umweltproblemen in Verbindung gebracht, zum einen zerstören sie die Ozonschicht, das war der Hauptgrund für das Verbot vor knapp 20 Jahren, doch außerdem gelten Fluorchlorkohlenwasserstoffe auch als gefährlichste Klimakiller. Maria Elander, die Expertin der Umwelthilfe.

    "Die FCKW sind bis zu zehntausend Mal klimaschädlicher als normales CO2. Wir haben von den Bundesländern Zahlen angefordert - wir haben festgestellt, dass wegen nicht ordnungsgemäßer Entsorgung jährlich ein Äquivalent von sechs Millionen Tonnen CO2 in die Luft geblasen wird."

    Die von der Umwelthilfe eingereichte Beschwerde bei der EU-Kommission hält der ZVEI für unnötig, Geschäftsführer Werner Scholz hofft auf ein verbessertes Zusammenspiel aller Akteure, um bessere Quoten bei Kühlgeräterecycling und somit bei der FCKW-Entsorgung zu erreichen.

    "Wir haben genug Gesetze und in all diesen Gesetzen steht relativ genau drin, wie die Entsorgung durchzuführen ist. Es stellt sich aber auch die Frage, ob der Vollzug, auch die Überwachung von behördlicher Seite, gut genug ist, um eine anhaltende und hochqualitative Verwertung sicherzustellen. "

    Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist übrigens ein recht langer Prozess. Bis zur Gewissheit, ob in Deutschland Gesetze verschärft werden müssen, wird es wohl eher Jahre als Monate dauern.