
Wie aus der Kloster-Website hervorgeht, beabsichtigen die Ordensleute des Höhlenklosters nicht, das bedeutendste orthodoxe Heiligtum der Ukraine "ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil" und ohne grundlegende Dokumente für die Kündigung des Pachtvertrags zu verlassen. Eine Zwangsräumung durch Staatsorgane verstoße gegen ukrainische Gesetze und die Verfassung, hieß es.
Das ukrainische Kulturministerium hatte am 10. März angeordnet, dass die Ukrainische Russisch-Orthodoxe Kirche das Kloster bis zu diesem Mittwoch verlassen müsse. Die offizielle Begründung lautet, das Höhlenkloster gehöre wie viele andere ukrainische Gotteshäuser dem Staat. Die Kündigung des 2013 geschlossenen Pachtvertrags mit der Kirche begründete das Ministerium mit Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen. Auf dem Klostergelände seien mehrere Gebäude ohne Genehmigung errichtet worden. Es wird jedoch vermutet, dass die Ukrainische Russisch-Orthodoxe Kirche wegen ihrer mutmaßlichen Spionagetätigkeiten ins Visier des ukrainischen Staates geriet.
Keine gewaltsame Räumung
Der Sekretär des ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsrates, Oleksij Danilow, versicherte unterdessen, es werde keine gewaltsame Räumung des Klosters geben. Alles soll in Einklang mit dem Gesetz geschehen. Laut dem Leiter des parlamentarischen Ausschusses für humanitäre Fragen, Poturajew, wird derzeit die Möglichkeit geprüft, einigen Geistlichen des Höhlenklosters ein Angebot zum Übergang zur ukrainisch-orthodoxen Kirche zu machen.
In dem Kloster, das auch als Leitung der Kirche gilt, lebten bislang rund 200 Mönche. Die ukrainische Russisch-Orthodoxe Kirche ist Teil der Russischen Orthodoxen Kirche und unterliegt dem russischen Patriarchen Kyrill, der den Krieg gegen die Ukraine unterstützt. Erst im Mai 2022 sagte sie sich von ihm los und erklärte sich für unabhängig. Dieser Schritt wird aber von der ukrainischen Regierung angezweifelt.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.