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Bundestag
Streit um Wahlrechtsreform: Union und Linke stellen Klage vor Verfassungsgericht in Aussicht

Vor der Bundestags-Abstimmung am Freitag über die Wahlrechtsreform zeichnet sich eine Verabschiedung mit der Stimmenmehrheit der Ampel-Koalition ab.

15.03.2023
    Blick in den leeren Plenarsaal im Deutschen Bundestag.
    Im Bundestag finden derzeit 736 Abgeordnete Platz - nach den Plänen der Ampel-Koalition soll die zahl auf 630 begrenzt werden (Archivbild). (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP billigten den Gesetzentwurf jeweils in internen Abstimmungen. Die Regierungsparteien appellierten an die Union, der Reform doch noch zuzustimmen.
    Der CDU-Vorsitzende Merz sagte in Berlin, wenn die Reform so gravierende Auswirkungen haben sollte wie befürchtet, dann sei aus seiner Sicht eine verfassungsrechtliche Überprüfung geboten. Ähnlich äußerte sich CSU-Landesgruppenchef Dobrindt. Linken-Fraktionschef Bartsch nannte die Pläne völlig inakzeptabel. Man werde nach Karlsruhe gehen.
    Die Pläne sehen eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete vor. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen. Gestrichen werden soll auch die Regelung, dass Parteien, die drei Direktmandate erringen, in den Bundestag einziehen können, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhielten. Das ist derzeit bei der Linken der Fall. In der CSU gibt es die Befürchtung, dass die Regelung auch für sie zum Problem werden könnte.
    Diese Nachricht wurde am 15.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.