Pasch: Herr Welchering, was fordern die Organisationen denn?
Welchering: Die Wissenschaftsorganisationen hängen die Gefahren sehr hoch, etwas zu hoch, wie technische Experten sagen. Immerhin gehe es, so sagen die Wissenschaftsorganisationen, um die Gefährdung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Deutschland. Das hat folgenden Hintergrund: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des 2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft gefordert, daß eben ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht geschaffen werde. Die Bundesregierung hat diese Kritik zurückgewiesen, der Entwurf solle nicht geändert werden, das heißt im Klartext, dass digitale Dokumente, Texte Bilder oder Töne, nur in öffentlichen Bibliotheken auf eigens eingerichteten Nutzerplätzen vorgehalten werden dürfen. Andere Nutzungen, in Forschungsinstituten etwa, dafür müßten Lizenzen erworben werden. Das kostet also. Im wesentlichen sind die bisherigen Ausnahmen vom Lizenzerwerb für Wissenschafts- oder Bildungseinrichtungen im neuen Gesetz nicht mehr drin. Und das wird eben Kosten für zusätzliche Lizenzen und Wiedergaberechte verursachen, und da warnen die Wissenschaftseinrichtungen, warnen die Organisationen, daß aufgrund dieser Kosten Forschungsprojekte unnötig verteuert würden, und warnen, daß der Forschungsstandort Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig sei, und Bildung auch sehr viel mehr kosten werde als bisher.
Pasch: Die Wissenschaftsorganisationen haben auch sechs Forderungen aufgestellt. Wie sehen die aus?
Welchering: Im Prinzip kann man diese Forderungen in zwei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Wir wollen, daß Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Medien nutzen können, ohne dafür Lizenzen zu zahlen. Und zweitens: Die Urheberrechte dürfen nicht völlig auf die Verlage übertragen werden, sondern die müssen beim Autor bleiben. Deshalb machen sich die Wissenschaftsorganisationen stark dafür, daß etwa der Autor eines wissenschaftlichen Zeitschriftenartikels nach Ablauf von etwa sechs Monaten auf die eigene Website stellen darf, oder als pdf an Kollegen versenden darf, oder auf Wissensportalen allgemein zugänglich machen darf. Das neue Urheberrecht, so wie die Bundesregierung das durchsetzen will, das sieht ein Monopol des Verlages vor. Und das wollen die Wissenschaftsorganisationen verhindern.
Pasch: Welche Auswirkungen hätte das vorgesehene Verlagsmonopol?
Welchering: Zum einen nimmt es dem Autoren eines wissenschaftlichen Beitrags einfach Rechte. Anderen Autoren übrigens auch. Bisher liegen ja alle Rechte beim Autor, und der Autor räumt Erst- und Zweitverwertungsrechte ein. Gilt das neue Urheberrecht, überträgt der Autor das Urheberrecht und kann dann selbst nicht mehr bestimmen, wer weitere Veröffentlichungsrechte haben soll. Er selbst hat auch keine mehr. Also das bisherige Zweitverwertungsrecht, das wird quasi abgeschafft. Ein weiterer Punkt ist die Vervielfältigung und Übermittlung von digitalen Inhalten. Wollen Fachinformationszentren oder Bibliotheken einen Aufsatz etwa per Electronic Mail an die Leser ausliefern, dann müssen sie dafür Lizenzgebühren zahlen, und das macht die Literaturbeschaffung natürlich auch teurer.
Pasch: Wir haben eben gehört, daß die Bibliotheken Leseplätze einrichten für digitale Kopien. Was haben die Wissenschaftsorganisationen denn dagegen einzuwenden?
Welchering: Zwei Punkte im wesentlichen: Zum einen, daß die Leseplätze beschränkt sein sollen. Und zum zweiten, daß diese Leseplätze nur in öffentlichen Bibliotheken, öffentlichen Archiven, öffentlichen Museen eingerichtet werden dürfen. Das heißt nämlich, daß die Bibliotheken vieler Forschungsinstitute, die sind nicht öffentlich, die würden rausfallen, da dürfte kein elektronischer Leseplatz eingerichtet werden. Und das bedeutet, wenn Bibliotheken von Forschungsinstituten digitale Medien nutzen wollen, müssen sie Nutzungsrechte erwerben, Lizenzen kaufen, also es geht immer wieder ums Geld. Und in diesen Zusammenhang paßt eine weitere Forderung, die der Bundesrat erhoben hat und die sich die Wissenschaftsorganisationen zu eigen gemacht haben. Der Bundesrat möchte nämlich eine kostenlose Kopie für den privaten Gebrauch auch angewendet sehen auf Drittmittelprojekte, an denen Wirtschaftsunternehmen beteiligt sind. Dann bräuchten nämlich Forscher in solchen Projekten für Kopien, egal ob digitale oder Papierkopien, eben nichts zu bezahlen. Und da heißt es aus dem Justizministerium, bei Drittmittel-Projekten geht es um Forschung, die wirtschaftlich rasch genutzt werden soll. Und da soll doch bitte der Input, der in diese Forschung fließt, also digitale Inhalte mit bezahlt werden.
Welchering: Die Wissenschaftsorganisationen hängen die Gefahren sehr hoch, etwas zu hoch, wie technische Experten sagen. Immerhin gehe es, so sagen die Wissenschaftsorganisationen, um die Gefährdung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Deutschland. Das hat folgenden Hintergrund: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des 2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft gefordert, daß eben ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht geschaffen werde. Die Bundesregierung hat diese Kritik zurückgewiesen, der Entwurf solle nicht geändert werden, das heißt im Klartext, dass digitale Dokumente, Texte Bilder oder Töne, nur in öffentlichen Bibliotheken auf eigens eingerichteten Nutzerplätzen vorgehalten werden dürfen. Andere Nutzungen, in Forschungsinstituten etwa, dafür müßten Lizenzen erworben werden. Das kostet also. Im wesentlichen sind die bisherigen Ausnahmen vom Lizenzerwerb für Wissenschafts- oder Bildungseinrichtungen im neuen Gesetz nicht mehr drin. Und das wird eben Kosten für zusätzliche Lizenzen und Wiedergaberechte verursachen, und da warnen die Wissenschaftseinrichtungen, warnen die Organisationen, daß aufgrund dieser Kosten Forschungsprojekte unnötig verteuert würden, und warnen, daß der Forschungsstandort Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig sei, und Bildung auch sehr viel mehr kosten werde als bisher.
Pasch: Die Wissenschaftsorganisationen haben auch sechs Forderungen aufgestellt. Wie sehen die aus?
Welchering: Im Prinzip kann man diese Forderungen in zwei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Wir wollen, daß Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Medien nutzen können, ohne dafür Lizenzen zu zahlen. Und zweitens: Die Urheberrechte dürfen nicht völlig auf die Verlage übertragen werden, sondern die müssen beim Autor bleiben. Deshalb machen sich die Wissenschaftsorganisationen stark dafür, daß etwa der Autor eines wissenschaftlichen Zeitschriftenartikels nach Ablauf von etwa sechs Monaten auf die eigene Website stellen darf, oder als pdf an Kollegen versenden darf, oder auf Wissensportalen allgemein zugänglich machen darf. Das neue Urheberrecht, so wie die Bundesregierung das durchsetzen will, das sieht ein Monopol des Verlages vor. Und das wollen die Wissenschaftsorganisationen verhindern.
Pasch: Welche Auswirkungen hätte das vorgesehene Verlagsmonopol?
Welchering: Zum einen nimmt es dem Autoren eines wissenschaftlichen Beitrags einfach Rechte. Anderen Autoren übrigens auch. Bisher liegen ja alle Rechte beim Autor, und der Autor räumt Erst- und Zweitverwertungsrechte ein. Gilt das neue Urheberrecht, überträgt der Autor das Urheberrecht und kann dann selbst nicht mehr bestimmen, wer weitere Veröffentlichungsrechte haben soll. Er selbst hat auch keine mehr. Also das bisherige Zweitverwertungsrecht, das wird quasi abgeschafft. Ein weiterer Punkt ist die Vervielfältigung und Übermittlung von digitalen Inhalten. Wollen Fachinformationszentren oder Bibliotheken einen Aufsatz etwa per Electronic Mail an die Leser ausliefern, dann müssen sie dafür Lizenzgebühren zahlen, und das macht die Literaturbeschaffung natürlich auch teurer.
Pasch: Wir haben eben gehört, daß die Bibliotheken Leseplätze einrichten für digitale Kopien. Was haben die Wissenschaftsorganisationen denn dagegen einzuwenden?
Welchering: Zwei Punkte im wesentlichen: Zum einen, daß die Leseplätze beschränkt sein sollen. Und zum zweiten, daß diese Leseplätze nur in öffentlichen Bibliotheken, öffentlichen Archiven, öffentlichen Museen eingerichtet werden dürfen. Das heißt nämlich, daß die Bibliotheken vieler Forschungsinstitute, die sind nicht öffentlich, die würden rausfallen, da dürfte kein elektronischer Leseplatz eingerichtet werden. Und das bedeutet, wenn Bibliotheken von Forschungsinstituten digitale Medien nutzen wollen, müssen sie Nutzungsrechte erwerben, Lizenzen kaufen, also es geht immer wieder ums Geld. Und in diesen Zusammenhang paßt eine weitere Forderung, die der Bundesrat erhoben hat und die sich die Wissenschaftsorganisationen zu eigen gemacht haben. Der Bundesrat möchte nämlich eine kostenlose Kopie für den privaten Gebrauch auch angewendet sehen auf Drittmittelprojekte, an denen Wirtschaftsunternehmen beteiligt sind. Dann bräuchten nämlich Forscher in solchen Projekten für Kopien, egal ob digitale oder Papierkopien, eben nichts zu bezahlen. Und da heißt es aus dem Justizministerium, bei Drittmittel-Projekten geht es um Forschung, die wirtschaftlich rasch genutzt werden soll. Und da soll doch bitte der Input, der in diese Forschung fließt, also digitale Inhalte mit bezahlt werden.