Bundestag
Strengere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen für Vermieterfirmen

Vermieterfirmen von E-Scootern müssen in Zukunft für Unfallkosten aufkommen, wenn der Fahrer als Verursacher nicht belangt werden kann.

    Ein Mann auf einem E-Scooter fährt über die Straße.
    E Scooter-Fahrer in der Kölner Innenstadt. (imago images / Future Image / C. Hardt)
    Der Bundestag beschloss am Abend eine entsprechende Gesetzesänderung. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Geschädigte leichter an Schadensersatz kommen. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich vom Jahr 2021 zum Jahr 2024 verdoppelt. Bislang waren die Fahrzeuge jedoch von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte blieben nach Unfällen deshalb oft auf ihren Kosten sitzen.
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.