
Wie ein Sprecher in Brüssel mitteilte, sollen mit den neuen Bestimmungen gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr gezogen werden können. Online-Marktplätze müssen demnach mit den Aufsichtsbehörden enger zusammenarbeiten. Produkte, die nicht in der EU hergestellt wurden, dürfen nur verkauft werden, wenn es einen europäischen Ansprechpartner gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich zeichnet. Zudem müssen Produktinformationen in klarer und leicht verständlicher Sprache vorliegen. Das Regelwerk stärkt zudem die Verbraucherrechte bei Rückrufen. So ist ein Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung der Kosten mindestens in Höhe des ursprünglichen Preises vorgesehen. Dies gilt auch, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist.
Die Regeln treten erst in Kraft, wenn die EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.