Verkehrsgerichtstag
Strengere Strafen für Alkohol beim Radeln

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will Radfahren unter Alkoholeinfluss strenger ahnden und die Handynutzung am Steuer stärker kontrollieren.

    Zwei Jugendliche fahren mit ihren Rädern über einen Radweg und tragen dabei einen Kasten Bier.
    Zwei Jugendliche fahren mit ihren Rädern über einen Radweg und tragen dabei einen Kasten Bier. (picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Radfahren solle künftig bereits ab einem Grenzwert von 1,1 Promille mit einem Bußgeld bestraft werden, heißt es in den in Goslar vorgelegten Empfehlungen. Bisher liegt der Grenzwert für Radfahrer bei 1,6 Promille.
    Die Experten schlagen bei einem erstmaligen Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg vor.
    Darüber hinaus sprechen sich die Verkehrsexperten für eine flächendeckende Überwachung der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer aus, etwa durch sogenannte Handy-Blitzer. Solche Geräte kontrollieren von Autobahnbrücken aus, ob Fahrer am Steuer ein Handy benutzen. Bisher ist dies nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.