
Die Mutter der 30-Jährigen sagte einem Lokalsender, die Entscheidung, ihre Tochter künstlich am Leben zu erhalten, sei allein von dem Krankenhaus getroffen worden. Eine solche Entscheidung sollte aber der Familie überlassen sein.
Die Frau war mit mehreren Blutgerinnseln im Gehirn in die Klinik eingeliefert worden und dort für hirntot erklärt worden. Sie war damals in der neunten Schwangerschaftswoche. In Georgia verbietet das Abtreibungsrecht Schwangerschaftsabbrüche ab dem ersten messbaren Herzschlag des Fötus. Dies ist etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall.
Die Professorin von der Northwestern University, Watson, die sich auf Ethik und Reproduktionsmedizin spezialisiert hat, sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Abtreibungsgesetz in Georgia sei auf einen Fall wie den vorliegenden gar nicht anwendbar. Es sei durch das Gesetz nicht untersagt, einer hirntoten Person das Beatmungsgerät abzustellen - selbst wenn die Person zum Zeitpunkt ihres Todes schwanger sei. Der Betreiber des Krankenhauses wollte sich nicht zu dem Fall äußern.
Vertreter der oppositionellen Demokraten und Abtreibungsbefürworter riefen den republikanischen Gouverneur von Georgia, Kemp, auf, die Gesetzgebung zu ändern.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.