Oberverwaltungsgericht
Stromkabel für Gasförderung vor Borkum zulässig

Die Deutsche Umwelthilfe hat in der juristischen Auseinandersetzung um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum einen Rückschlag hinnehmen müssen.

    Das Endstück eines Seekabels wird von einem Kabelverlegeschiff im Watt unter dem Deich hindurch an Land gezogen.
    Vor Borkum dürfen Stromkabel zur Gasförderung gelegt werden (Archivbild). (picture alliance / Carsten Rehder / dpa)
    Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg machte den Weg frei, damit ein Stromkabel durch ein Schutzgebiet am Meeresboden verlegt werden kann. Die Umwelthilfe hatte geklagt, weil sie fürchtet, dass das Kabel eines der letzten Steinriffe in der deutschen Nordsee beschädigen würde. Die Richter in Lüneburg folgten dem nicht. Ihre Entscheidung ist rechtsgültig. Die Umwelthilfe hofft nun auf das Hauptsacheverfahren gegen die Trassengenehmigung beim Verwaltungsgericht in Oldenburg, das noch aussteht.
    Diese Nachricht wurde am 11.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.