Sitzen wir denn demnächst im Dunkeln, wenn keine neuen Kohlekraftwerke gebaut und die Atommeiler, wie vereinbart, vom Netz genommen werden? Diese Zuspitzung in der Energiesicherheit in Deutschland erwartet die Deutsche Umwelthilfe auf gar keinen Fall. Und zwar, weil man sich doch recht realistisch zeigt. Zwar halte man am Atomausstieg fest und in rund 15 Jahren wäre es dann - nach der damaligen rot-grünen Regierungsentscheidung - so weit mit der Abschaltung. Aber, dass künftig keine neuen Kohlekraftwerke gebaut würden, das sieht auch die Deutsche Umwelthilfe nicht. Man legte soeben eine Übersicht über die geplanten Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke in Deutschland vor. 19 seien in der konkreten Planung - und für die Umwelthilfe geht es nun darum, diese so effizient und schadstoffarm wie möglich arbeiten zu lassen. Cornelia Niklas ist die Rechtsexpertin der Umweltorganisation:
"Wir schlagen vor, eine Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung für neue fossile Kraftwerke festzulegen. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme. Und zweitens schlagen wir vor, Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende fossile Kraftwerke festzulegen."
So schlägt man für bereits bestehende alte Kohlekraftwerke vor, dass bestimmte Mindestwirkungsgrade erreicht werden, nämlich solche, die dem Stand der Technik von 1970 entsprechen. Aber ganz klar: Das Hauptaugenmerk der Deutschen Umwelthilfe liegt auf den neuen und geplanten Kraftwerksbauten. Das hieße, dass herkömmliche Kohlekraftwerke mit ihren hohen CO-2-Emissionen nicht mehr genehmigt würden. Man will also deutliche Verbesserungen per Ordnungsrecht durchsetzen. Und eine spezielle Regelung soll es dabei für Kraftwerke geben, die eventuell einmal die entstehenden Schadstoffe unterirdisch ablagern wollen. Noch eine Zukunftsidee, aber, wenn es so wäre, dann sollte folgendes gelten, sagt Cornelia Niklas:
"Wenn Kohlekraftwerke eine solche Technik durchführen, schlagen wir eine Ausnahmeregelung von der Einhaltung des Wirkungsgrades vor. Also: Wenn diese Technik genutzt wird, dann sinkt der Wirkungsgrad. Wir rechtfertigen dies damit, weil durch diese Technik Klimaschutzziele erreicht werden sollen. So ein Vorgehen ist auch rechtlich zulässig. Denn der Gesetzgeber ist hier in seiner Entscheidung frei, Ausnahmen von der Einhaltung der Wirkungsgrade vorzusehen, wenn der Anlagenbetreiber auf andere Weise Ziele des Klimaschutzes erreicht. "
Diese unterirdische Lagerung, die Kohlendioxyd-Abscheidung - die internationale Abkürzung dafür ist CCS ("Carbon, Capture and Storage") - wird derzeit in Deutschland erprobt. Und Rainer Baake, der Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßt diese Planungen, er macht aber auch darauf aufmerksam, dass über die konkrete Realisierung später einmal die Energiekonzerne entscheiden werden, nicht so sehr die Politik:
"Bei CCS haben wir eine Sondersituation. CCS, wenn es denn funktionieren würde, läge in der Tat im öffentlichen Interesse. Weil hier dann CO-2 abgeschieden und auch eingelagert würde, so dass wir dieser Technik durchaus eine Chance geben wollen. "
Baake wandte sich zudem gegen Hysterie in der Energieversorgungsdebatte. Eine "Die Lichter-gehen-bald-aus-Kampagne", wie sie etwa von den Befürwortern der Atomkraft gegenwärtig gefahren werde, sei völlig grundlos. So hätten die Kraftwerke in Deutschland 2006 einen nie dagewesenen Stromüberschuss produziert und 20 Milliarden Kilowattstunden in das europäische Netz exportieren können. Auch deshalb bestehe zu Sorgen keinerlei Grund. Aber: Wenn schon neue Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden müssen, dann, so die Umwelthilfe, sollten sie auf jeden Fall so wenig CO-2 ausstoßen dürfen wie technisch möglich sei.
"Wir schlagen vor, eine Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung für neue fossile Kraftwerke festzulegen. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme. Und zweitens schlagen wir vor, Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende fossile Kraftwerke festzulegen."
So schlägt man für bereits bestehende alte Kohlekraftwerke vor, dass bestimmte Mindestwirkungsgrade erreicht werden, nämlich solche, die dem Stand der Technik von 1970 entsprechen. Aber ganz klar: Das Hauptaugenmerk der Deutschen Umwelthilfe liegt auf den neuen und geplanten Kraftwerksbauten. Das hieße, dass herkömmliche Kohlekraftwerke mit ihren hohen CO-2-Emissionen nicht mehr genehmigt würden. Man will also deutliche Verbesserungen per Ordnungsrecht durchsetzen. Und eine spezielle Regelung soll es dabei für Kraftwerke geben, die eventuell einmal die entstehenden Schadstoffe unterirdisch ablagern wollen. Noch eine Zukunftsidee, aber, wenn es so wäre, dann sollte folgendes gelten, sagt Cornelia Niklas:
"Wenn Kohlekraftwerke eine solche Technik durchführen, schlagen wir eine Ausnahmeregelung von der Einhaltung des Wirkungsgrades vor. Also: Wenn diese Technik genutzt wird, dann sinkt der Wirkungsgrad. Wir rechtfertigen dies damit, weil durch diese Technik Klimaschutzziele erreicht werden sollen. So ein Vorgehen ist auch rechtlich zulässig. Denn der Gesetzgeber ist hier in seiner Entscheidung frei, Ausnahmen von der Einhaltung der Wirkungsgrade vorzusehen, wenn der Anlagenbetreiber auf andere Weise Ziele des Klimaschutzes erreicht. "
Diese unterirdische Lagerung, die Kohlendioxyd-Abscheidung - die internationale Abkürzung dafür ist CCS ("Carbon, Capture and Storage") - wird derzeit in Deutschland erprobt. Und Rainer Baake, der Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßt diese Planungen, er macht aber auch darauf aufmerksam, dass über die konkrete Realisierung später einmal die Energiekonzerne entscheiden werden, nicht so sehr die Politik:
"Bei CCS haben wir eine Sondersituation. CCS, wenn es denn funktionieren würde, läge in der Tat im öffentlichen Interesse. Weil hier dann CO-2 abgeschieden und auch eingelagert würde, so dass wir dieser Technik durchaus eine Chance geben wollen. "
Baake wandte sich zudem gegen Hysterie in der Energieversorgungsdebatte. Eine "Die Lichter-gehen-bald-aus-Kampagne", wie sie etwa von den Befürwortern der Atomkraft gegenwärtig gefahren werde, sei völlig grundlos. So hätten die Kraftwerke in Deutschland 2006 einen nie dagewesenen Stromüberschuss produziert und 20 Milliarden Kilowattstunden in das europäische Netz exportieren können. Auch deshalb bestehe zu Sorgen keinerlei Grund. Aber: Wenn schon neue Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden müssen, dann, so die Umwelthilfe, sollten sie auf jeden Fall so wenig CO-2 ausstoßen dürfen wie technisch möglich sei.