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Stromrechnungsabgleich mit den Jobcenter

Wird die Rechnung nicht gezahlt, sperren die Energieversorger nach einer gewissen Zeit den Strom. In Saarbrücken hatte das einen tragischen Unfall zur Folge. Deshalb bietet das Jobcenter dort nun den Abgleich der Daten mit den Energieversorgern an und organisiert gegebenenfalls Darlehen und Teilzahlungen für die Betroffenen.

Von Tonia Koch | 03.01.2013
    Flammen schossen Ende August aus einer Dachwohnung im Saarbrücker Stadtteil Burbach. Obwohl die Retter nur vier Minuten nach dem Feueralarm vor Ort waren, kam für vier Kinder jede Hilfe zu spät. Lediglich die Eltern und ein Baby entgingen der Katastrophe. Ausgelöst wurde der Brand durch eine Kerze. Der Familie war zuvor der Strom abgestellt worden.

    "Unverständlich, dass man Leuten mit Kindern, eins oder vier Kinder, ist egal, den Strom abstellt. Schlimm ist das, so etwas dürfte nicht vorkommen."

    Der tragische Fall setzte auf allen Ebenen im Saarland eine Diskussion in Gang, wie Stromsperren verhindert werden können. Die Linke forderte ein generelles Verbot, dem sich die übrigen Parteien jedoch nicht anschließen wollten. Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz brachte zunächst Stadtwerke, den regional zuständigen Energieversorger, die Sozialämter und das Jobcenter an einen Tisch, um nach einer schnellen Lösung zu suchen. Herausgekommen ist eine Art Frühwarnsystem, das im Kern darauf fußt, dass zwischen Energieversorger und Sozialbehörde Kundendaten abgeglichen werden dürfen. Thomas Nowack von den Stadtwerken Völkingen begrüßt diese Möglichkeit, denn die Energieversorger wissen nicht, ob eine finanzielle Notlage ihrer Kunden der Grund für offene Rechnungen ist.

    "Man kennt nur seinen Namen, seine Adresse und die Stromzählernummer und die Tatsache, ob dort offene Posten bestehen oder nicht. Mehr weiß der Energieversorger nicht, gerade, wenn es kein regional oder lokal, sondern ein deutschlandweit agierender Anbieter ist."

    Das Jobcenter hingegen weiß um die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Kunden. Es hat deshalb gestern damit begonnen, die Empfänger von Sozialleistungen anzufragen, ob sie dem notwendigen Datenaustausch zwischen Energieversorger und Sozialbehörde zustimmen. Sobald die Einwilligungserklärung vorläge, habe man die Möglichkeit, das Übel an der Wurzel zu packen, sagt Horst-Rigo Knapp vom Jobcenter Saarbrücken.

    "Das ist jetzt das Neue, dass der Energieversorger im Vorfeld mit uns kommunizieren kann, bevor es überhaupt zum Super-GAU des Stromabschaltens kommt."

    Die Sozialbehörden verfügen über Möglichkeiten, aufgelaufene Schulden bei den Energieversorgern zum Beispiel mit Darlehen abzulösen oder Teilzahlungen auszuhandeln. Auf alle Fälle, so Knapp, müsse darauf geachtet werden, dass Menschen wegen unbezahlter Strom- oder Gasrechnungen nicht in eine von ihnen als ausweglos empfundene Situation gerieten.

    "Wir versprechen uns den Vorteil für die Leute, dass die Rückstände nicht so hoch ausfallen, dass die Leute einen finanziellen Kollaps erleben und auch, dass eine Stromsperre erst gar nicht ausgeführt wird."

    Wie viele Haushalte von Energiearmut und damit von Strom- oder Gassperren betroffen sind, lässt sich nicht verlässlich sagen. Die Bundesnetzagentur hat Ende des vergangen Jahres erstmals Zahlen veröffentlicht. Danach haben die Energieunternehmen 2011 deutschlandweit zwar sechs Millionen Kunden mit einer Stromsperre gedroht, diese aber nur in etwa 300.000 Fällen auch vollzogen. Darunter sind natürlich auch Stromkunden, die bei den Jobcentern oder den Sozialämtern nicht gemeldet sind, für die die steigende Energiekosten aber trotzdem ein Problem darstellen. Diesen Kundenkreis sollen die Energieversorger künftig intensiver betreuen, fordert die saarländische Umweltministerin, Anke Rehlinger.

    "Nicht nur einen Brief, die siebte Mahnung mit Beipackzettel, sondern ganz konkret eine Information zu hinterlassen mit den konkreten Ansprechpartnern. In dem Fall kann es ja auch die Sozialbehörde sein, aber auch die anderen Beratungsstellen, die es gibt, seien es Wohlfahrtsverbände oder auch die Verbraucherzentralen, damit er auch ein entsprechendes Angebot erhält."

    Rehlinger beabsichtigt, ein dem Saarbrücker Modell ähnliches Frühwarnsystem auf das ganze Saarland ausdehnen. Dabei sollen die Versorger auch auf sogenannte Prepaid-Stromzähler zurückgreifen. Gegen Vorkasse kann sich der Kunde einen Betrag x auf den Zähler aufladen lassen und so lange Strom beziehen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Kunden der Stadtwerke Völklingen können ihre Prepaid-Zähler zum Beispiel in der Tourismuszentrale aufladen lassen. Dorothee Dillmann speist einen Betrag in das Prepaid-Kundenprogramm der Stadtwerke ein.

    "Zum Beispiel 50 Euro. Und drücke schon auf "Quittung drucken". Hier ist dann die Schlüsselnummer. Die gibt dann die Kundin in den Zähler ein und das war es schon."

    Die Schlüsselnummer funktioniert quasi als elektronischer Zugangscode fürs Stromnetz. Sobald dieser Code in den heimischen Zähler eingegeben wird, weiß das Stadtwerk, für wie viel Geld der Kunde Strom gekauft hat. Was ab diesem Zeitpunkt geliefert wird, ist im Voraus bezahlt. Das sei sowohl für den Verbraucher als auch für den Energieversorger von Vorteil, ist Thomas Nowack überzeugt.

    "Gut daran ist, dass ein Kunde, der einen Prepaid-Zähler wünscht, eine Budgetsteuerung hat. Dass Kunden - genau wie bei einem Prepaid-Handy - nicht in eine Kostenfalle laufen. Gut daran ist auch für den Versorger, dass die angenommene Leistung auch bezahlt wird."

    Zahlreiche Sozialverbände befürworten inzwischen Prepaid-Zähler, weil durch ihren Einsatz nicht nur die Kostenkontrolle steigt, sondern auch der Energieverbrauch sinkt. Das zeigen Studien aus England, wo dieses System "Strom gegen Vorkasse" seit längerer Zeit angewendet wird. Allerdings müssen die Energiekunden die bis zu 500 Euro teuren Prepaid-Zähler augenblicklich selbst zahlen. Das müsse sich ändern, fordert zum Beispiel das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie. Der Gesetzgeber müsse die kostenlose Installation vorschreiben, schließlich würden auch die Energieversorger nicht unwesentlich davon profitieren. Denn jährlich, rechnet das Institut vor, schrieben die Versorger Millionen von Euro an ausstehenden Strom- und Gasrechnungen in den Wind.