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Studenten profitieren von Ausnahmeregelungen bei Ferienjobs

Für die meisten Studenten haben die Semesterferien schon begonnen. Einige müssen jedoch Geld fürs kommende Semester verdienen. Aber wie viel darf das sein, bevor der Fiskus zugreift?

Von Sabrina Loi |
    "Ich bin Archivstudentin bei I&U TV. Das ist im Grunde Bibliotheksarbeit. Also Videofilme raussuchen und ausleihen, solche Sachen. Ich arbeite in den Ferien jetzt sechs Wochen 50 Stunden die Woche und verdiene 11 Euro die Stunde."

    Bettina studiert in Köln Islamwissenschaften. Sie nutzt die Semesterferien, um sich ein kleines Geldpolster für die kommenden Monate zu schaffen. Den Job als Archivstudentin hatte sie schon während des Semesters. Um den Status als Studentin nicht zu verlieren und von den günstigen Sozialversicherungsbeiträgen zu profitieren, durfte sie im Semester aber nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Bei dieser 20-Stunden-Regel gibt es aber auch Ausnahmen, erklärt Cornelia Teppe von der Sozialen Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks:

    "Zum Beispiel wenn er Schichtarbeit macht oder Wochenendarbeit macht, dann kann er diese 20 Stunden auch innerhalb des Semesters überschreiten, aber nicht länger als 26 Wochen im Jahr. Wenn er das überschreitet, wäre er auch wieder voll Sozialversicherungspflichtig. In den Semesterferien kann er unbeschränkt arbeiten, da gibt es diese Grenze nicht."

    Von der Ausnahmeregelung für die Semesterferien profitiert auch Max, BWL-Student in Köln.

    "Ich arbeite als Werkstudent bei Sal Oppenheim und ich arbeite während des Semesters zwei Mal die Woche, von 9 bis 17 Uhr und in den Semesterferien wahrscheinlich circa vier Mal die Woche. In der Stunde bekomme ich 12 Euro 50 und am Monatsende – das ist von den Arbeitsstunden abhängig – aber von der Erfahrung her so sieben- bis achthundert Euro. Also das ist dann Netto, was ich rausbekomme. Ich bekomme ungefähr 80 Prozent von meinem Bruttogehalt."

    Obwohl der Stundenlohn gleich bleibt, verdienen sowohl Max als auch Bettina in den Ferien unterm Strich pro Stunde etwas weniger. Der Grund: Da sie in den Ferien mehr Stunden leisten, verdienen sie insgesamt mehr; Abgaben werden fällig, zum Beispiel Beiträge für die Rentenversicherung. Sobald im Monat über 400 Euro auf dem Konto landen, wandert ein Teil des Geldes in den Rententopf. Einzige Ausnahme: Es wurde vorher vertraglich mit dem Arbeitgeber festgelegt, dass maximal zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr gearbeitet wird.

    In dem Fall bleibt der Studierende von allen Sozialversicherungen befreit, egal ob der Verdienst in den Ferien oder im Semester erfolgte. Ob das Geld bei einem Nebenjob oder einem freiwilligen Praktikum verdient wird, spielt dabei keine Rolle. Aber keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall heißt die Ausnahme "Pflichtpraktikum", so Cornelia Teppe vom Studentenwerk:

    "Die vorgeschriebenen Praktika innerhalb des Studiums sind auf jeden Fall sozialversicherungsfrei."

    Für die Lohnsteuer gelten andere Regeln: Die Abzüge richten sich hier nach der Lohnsteuerklasse. Studenten sind meist in der Steuerklasse 1 und müssen ab einem Monatsgehalt von 890 Euro Steuern zahlen. Im Gegensatz zur Rentenzahlung können sich die Studenten dieses Geld aber meist ohne Verluste zurückholen.

    "Wenn man im Jahr nicht mehr als rund 10.000 Euro verdient, dann kann man auf jeden Fall die abgeführten Steuern zurückbekommen. Wenn man lohnabhängig beschäftigt ist, kann man noch mal die Pauschale Werbungskosten, 920 Euro, vom Bruttolohn abziehen. Und auch, wenn man noch Sonderausgaben als Student hat, zum Beispiel Fahrtkosten nach Hause zu den Eltern, ein PC mit Quittung, Bücher, kann man als Sonderausgaben als Student noch absetzen."

    Allgemein lässt sich sagen: Wer mit Steuern und Sozialabgaben nichts zu tun haben möchte, ist mit einem Minijob auf der sicheren Seite. Wer lieber etwas mehr Geld verdienen möchte, sollte sich vorher über die möglichen Abzüge informieren, damit am Monatsende der Kontoauszug nicht zu bösen Überraschungen führt. Auch Einkommenshöchstgrenzen für Kindergeld und Bafög sollten beachtet werden. Hier helfen die Studentenwerke und die Krankenkassen individuell weiter.