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Studentische Krankenversicherung

Mit der Krankenversicherung läuft es für Studierende erst einmal ganz bequem: Die meisten sind einfach über ihre Eltern mitversichert und müssen sich nicht um Leistungen und Tarife kümmern. Das kann sich allerdings schnell ändern, wenn man älter wird oder zu viel dazu verdient. Worauf müssen Studierende bei ihrer Krankenversicherung achten?

Von Sonja Leister |
    Eine Krankenversicherung ist Pflicht, für jeden, der an einer staatlichen Hochschule studiert. Normalerweise sind Studierende über ihre Eltern familien-versichert. Bis zum 25. Geburtstag, müssen sie deshalb nichts für ihre Krankenversicherung bezahlen. Eigentlich:

    " Ich kann mich jetzt nicht mehr bei meiner Familie mitversichern lassen aus dem Grunde, dass ich zu viel Geld verdiene, was eigentlich absurd ist, weil ich extra zwei Jobs angenommen habe. Und jetzt muss ich mich studentisch versichern, was für mich zum einen mehr Arbeit, weil ich mich erkundigen muss bedeutet und auch mehr Geld."

    .. das Janna Link zahlen muss. Die Bochumer Studentin verdient über 350 Euro im Monat und fällt damit raus aus der Familienversicherung - obwohl sie noch nicht 25 ist. Janna muss eine studentische Krankenversicherung abschließen. Die kostet inklusive Pflegeversicherung knapp 60 Euro im Monat. Der Studenten-Tarif ist er bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Viele Studierende beschäftigen sich deshalb gar nicht mir den verschiedenen Angeboten. Ein Fehler, findet Wolfgang Schludzinski, Versicherungsberater bei der Verbraucherzentrale NRW:

    " Die Beiträge sind bei allen Kassen gleich, aber die Leistungen sind unterschiedlich zwischen den Kassen, da ist die eine Kasse, die vielleicht alternative Heilmethoden fördert, die andere hat vielleicht interessante Angebote zur Raucherentwöhnung und Ähnliches. Und darüber sollte man sich informieren bevor man sich für eine Kasse entscheidet."

    Wer studentisch krankenversichert ist, darf mehr verdienen als vorher in der Familienversicherung. Aber auch da gibt es Grenzen: Es ist erlaubt 50 Tage am Stück zu arbeiten zum Beispiel in den Semesterferien. Wer durchgehend auch im Semester arbeitet, sollte nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobben. Sonst kommt die Krankenkasse auf die Idee, dass der Studierende eigentlich ein Arbeitnehmer ist und verlangt den regulären Arbeitnehmerbeitrag - je nach Einkommen. Bei Studierenden, die viel arbeiten, kann es deshalb passieren, dass die Krankenkasse nachfragt:

    " Werden denn Scheine gemacht? Wird das Studium ordentlich voran getrieben? Also das muss man schon ein bisschen in Blick behalten. Wer das nachweisen kann, hat aber auch dann gute Karten. Denn es geht nicht nur um die strikte Grenze "20 Stunden", sondern darum: wird das Studium ordentlich betrieben?"

    Unabhängig vom Einkommen endet irgendwann die Möglichkeit sich studentisch zu versichern: Ab dem 14. Fachsemester ist Schluss mit dem günstigen Studenten-Tarif. Oder ab dem 30. Geburtstag. Darüber müssen die Krankenkassen ihre Kunden nicht schriftlich informieren. Studentin Katrin Lehrmann aus Paderborn wollte eigentlich bei ihrer Krankenkasse nur eine Bescheinigung abholen

    " Und dann sagt mir der Mitarbeiter, der das ausdruckte: Sie werden ja nächstes Jahr 30, da können Sie sich ja gar nicht mehr studentisch versichern. Und in dem Moment ist mir das herz in die Hose und ich stand da so: Wie bitte? Und dann? "

    Dann muss Katrin die Beiträge für so genannte "freiwillig gesetzlich Versicherte" zahlen - das können mehrere hundert Euro sein. Bei den Tarifen gibt es allerdings erhebliche Unterschiede: manche Kassen bieten Einsteigertarife um 150 Euro an. Katrin findet es ungerecht, dass sie so viel bezahlen muss. Denn sie hat erst mit 25 angefangen zu studieren und liegt in der Regelstudienzeit. Doch Aufschub gibt es nur unter bestimmten Vorraussetzungen:

    " Wenn zum Beispiel Erziehungszeiten in dieser Zeit vor dem 30. Geburtstag lagen, dann kann die Frist nach hinten geschoben werden. Da sollte man sich dann auch schon, wenn man mit 28 oder 29, ist bei der Krankenkasse informieren und die eigenen Papiere entsprechend vorlegen."

    Auch wenn man Wehr- und Ersatzdienst geleistet hat oder in Hochschulgremien aktiv war, kann man die Grenze noch ein paar Monate nach hinter verschieben. Für Kerstin trifft das alles nicht zu. Die 29-jährige versucht daher schnell ihre Diplomarbeit zu schreiben, auch wenn die Zeit fürs Studium noch knapper wird.

    " "Wenn ich jetzt doppelt so viel zahlen muss, muss ich eben noch mehr arbeiten, um mich überhaupt versichern zu können."