Campus & Karriere: Eine Studentin verklagt ihre Hochschule und zwar aufgrund der schlechten Studienbedingungen. Das gab es bislang in dieser Form noch nicht. Corinna Schlund in Hamburg, Sie studieren in einem Zweitstudium an der Universität Hamburg Volkswirtschaftslehre. Haben Sie ihre Klage bereits eingerecht?
Corinna Schlundt: Ja, ich habe meine Klage bereits am 2. Mai dieses Jahres eingereicht.
Campus & Karriere: Sie sind Volljuristin, haben also bereits zwei Staatsexamen in Jura, das heißt, Sie müssten sich eigentlich gut mit der Materie auskennen. Worauf stützen Sie Ihr Vorgehen?
Corinna Schlundt: Ich stütze mein Vorgehen darauf, dass wir studienbegleitende Prüfungskontrollen haben und insofern jede Vorlesung gleichzeitig Teil der Abschlussprüfung ist. Insofern müssten meines Erachtens die Regelungen für Prüfungen gelten, so dass man dann auch Studienbedingungen mittelbar, indem man die Prüfungsbedingungen angreift, gleichzeitig mit angreift.
Campus & Karriere: Das heißt, Sie argumentieren so, dass Sie sagen, wenn Sie nicht eine Vorlesung oder ein Seminar hineingehen können, dann wirkt sich das auf Ihre Prüfung aus?
Corinna Schlundt: Dann kann ich an einer Prüfung nicht teilnehmen, und da gibt es ja durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts im Prinzip Numerus Clausus, Rechtssprechung, etc. genügend Urteile, dass man bestimmte Zulassungsvoraussetzungen an Prüfungen zwar stellen kann, aber die dann auch explizit stellen muss und nicht einfach herauslosen kann.
Campus & Karriere: Welche Erfahrungen haben Sie an der Hochschule gemacht, die Sie so verärgern?
Corinna Schlundt: Die Erfahrungen sind im Prinzip, dass eben tatsächlich die Prüfungen so gehandhabt werden, dass die Studienordnung und die Prüfungsordnung Anforderungen stellt, die die einzelnen Studierenden schlecht erfüllen können beziehungsweise nur so erfüllen können, indem sie einfach versuchen, Punkte zu sammeln und nicht mehr auf die Inhalte achten. Und da ja nun eigentlich gerade die Inhalte das Ausschlaggebende für dieses Studium sein sollten, hat mich das so geärgert, dass ich eben eine Klage eingereicht habe.
Campus & Karriere: Das heißt, Sie sind in eine bestimmte Vorlesung oder Veranstaltung nicht hineingekommen, oder was war der Auslöser?
Corinna Schlundt: Der Auslöser war im Prinzip, dass eine Vorlesung war, wo es Zulassungsbeschränkungen gab und wo dann in der dritten Vorlesungswoche gesagt wurde, es sind mehr als 50 Teilnehmer, ich muss nur 50 Prüfungen abnehmen, weil ich nur Dozent bin, und insofern lose ich jetzt die Leute raus, die mehr als 50 sind. Das ist dann so geschehen, und das geschieht im Prinzip auch bei anderen Veranstaltungen, bei Seminaren usw. Ich hatte bis jetzt immer Glück, bin immer reingelost worden, aber kann natürlich jederzeit rausgelost werden.
Campus & Karriere: Sie sind Juristin, also kennen sich da wahrscheinlich besser aus als ich, aber es gibt ja das Hamburgerische Hochschulgesetz, und das sagt, die Hochschulen können den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen auch beschränken.
Corinna Schlundt: Ja. Das bedeutet aber im Prinzip, dass man im Nebenfach Numerus Clausus einführen muss und dann im Inhalt diese Kriterien anlegen muss. Das wird üblicherweise in anderen Fachbereichen auch getan, wenn denn Engpässe da sind. Außerdem steht im Hochschulgesetz drin, dass man Lehrveranstaltungen beschränken kann. Dieses ist aber hier nicht der Fall, weil die Lehrveranstaltung gleichzeitig auch eine Prüfung ist, und dass man Prüfungen auf diese Art mit Zulosen beschränken kann, steht nicht im Hochschulgesetz.
Campus & Karriere: Der Allgemeine Studierendenausschuss will Ihre Klage unterstützen. Nun ist ja in Hamburg ein sogenanntes Hochschulmodernisierungsgesetz von der Bürgerschaft verabschiedet worden. Dieses Gesetz sieht die Einführung eines Studienguthabenmodells vor, das heißt, grob vereinfacht, Studierende, die zu lange studieren, müssen Gebühren bezahlen. Wird deshalb Ihre Klage vom ASTA unterstützt?
Corinna Schlundt: Ja, im Prinzip ist es natürlich ein mittelbarer Ansatzpunkt, dass der Sinn der Studiengebühren meines Erachtens im Prinzip der war, die Studierenden als Kunden der leistenden Universität gegenüberzustellen, und dieses Prinzip wollte ich jetzt schon mal so vorwegnehmen, um eigentlich zu fragen, ob es denn die Strukturen gibt, dass der Student tatsächlich der Universität als Kunde gegenübertreten kann, oder ob die Universitäten nicht dadurch überfordert werden. Im Hochschulmodernisierungsgesetz sind ja Gebühren vorgesehen ab vier Semestern Überschreitung der Regelstudienzeit. Wenn die Universität oder auch andere Hochschulen Studiengebühren verlangen, dann ist natürlich die Gefahr da, dass die Studierenden sich fragen, warum sie eigentlich so lange studiert haben, und da könnte es natürlich sein, dass es an strukturellen Problemen in den Hochschulen liegt, und genau dieses Problem wollte ich eigentlich mit meiner Klage rechtzeitig vor in Kraft Treten des Hochschulmodernisierungsgesetzes mit den Hochschulgebühren verdeutlichen.
Corinna Schlundt: Ja, ich habe meine Klage bereits am 2. Mai dieses Jahres eingereicht.
Campus & Karriere: Sie sind Volljuristin, haben also bereits zwei Staatsexamen in Jura, das heißt, Sie müssten sich eigentlich gut mit der Materie auskennen. Worauf stützen Sie Ihr Vorgehen?
Corinna Schlundt: Ich stütze mein Vorgehen darauf, dass wir studienbegleitende Prüfungskontrollen haben und insofern jede Vorlesung gleichzeitig Teil der Abschlussprüfung ist. Insofern müssten meines Erachtens die Regelungen für Prüfungen gelten, so dass man dann auch Studienbedingungen mittelbar, indem man die Prüfungsbedingungen angreift, gleichzeitig mit angreift.
Campus & Karriere: Das heißt, Sie argumentieren so, dass Sie sagen, wenn Sie nicht eine Vorlesung oder ein Seminar hineingehen können, dann wirkt sich das auf Ihre Prüfung aus?
Corinna Schlundt: Dann kann ich an einer Prüfung nicht teilnehmen, und da gibt es ja durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts im Prinzip Numerus Clausus, Rechtssprechung, etc. genügend Urteile, dass man bestimmte Zulassungsvoraussetzungen an Prüfungen zwar stellen kann, aber die dann auch explizit stellen muss und nicht einfach herauslosen kann.
Campus & Karriere: Welche Erfahrungen haben Sie an der Hochschule gemacht, die Sie so verärgern?
Corinna Schlundt: Die Erfahrungen sind im Prinzip, dass eben tatsächlich die Prüfungen so gehandhabt werden, dass die Studienordnung und die Prüfungsordnung Anforderungen stellt, die die einzelnen Studierenden schlecht erfüllen können beziehungsweise nur so erfüllen können, indem sie einfach versuchen, Punkte zu sammeln und nicht mehr auf die Inhalte achten. Und da ja nun eigentlich gerade die Inhalte das Ausschlaggebende für dieses Studium sein sollten, hat mich das so geärgert, dass ich eben eine Klage eingereicht habe.
Campus & Karriere: Das heißt, Sie sind in eine bestimmte Vorlesung oder Veranstaltung nicht hineingekommen, oder was war der Auslöser?
Corinna Schlundt: Der Auslöser war im Prinzip, dass eine Vorlesung war, wo es Zulassungsbeschränkungen gab und wo dann in der dritten Vorlesungswoche gesagt wurde, es sind mehr als 50 Teilnehmer, ich muss nur 50 Prüfungen abnehmen, weil ich nur Dozent bin, und insofern lose ich jetzt die Leute raus, die mehr als 50 sind. Das ist dann so geschehen, und das geschieht im Prinzip auch bei anderen Veranstaltungen, bei Seminaren usw. Ich hatte bis jetzt immer Glück, bin immer reingelost worden, aber kann natürlich jederzeit rausgelost werden.
Campus & Karriere: Sie sind Juristin, also kennen sich da wahrscheinlich besser aus als ich, aber es gibt ja das Hamburgerische Hochschulgesetz, und das sagt, die Hochschulen können den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen auch beschränken.
Corinna Schlundt: Ja. Das bedeutet aber im Prinzip, dass man im Nebenfach Numerus Clausus einführen muss und dann im Inhalt diese Kriterien anlegen muss. Das wird üblicherweise in anderen Fachbereichen auch getan, wenn denn Engpässe da sind. Außerdem steht im Hochschulgesetz drin, dass man Lehrveranstaltungen beschränken kann. Dieses ist aber hier nicht der Fall, weil die Lehrveranstaltung gleichzeitig auch eine Prüfung ist, und dass man Prüfungen auf diese Art mit Zulosen beschränken kann, steht nicht im Hochschulgesetz.
Campus & Karriere: Der Allgemeine Studierendenausschuss will Ihre Klage unterstützen. Nun ist ja in Hamburg ein sogenanntes Hochschulmodernisierungsgesetz von der Bürgerschaft verabschiedet worden. Dieses Gesetz sieht die Einführung eines Studienguthabenmodells vor, das heißt, grob vereinfacht, Studierende, die zu lange studieren, müssen Gebühren bezahlen. Wird deshalb Ihre Klage vom ASTA unterstützt?
Corinna Schlundt: Ja, im Prinzip ist es natürlich ein mittelbarer Ansatzpunkt, dass der Sinn der Studiengebühren meines Erachtens im Prinzip der war, die Studierenden als Kunden der leistenden Universität gegenüberzustellen, und dieses Prinzip wollte ich jetzt schon mal so vorwegnehmen, um eigentlich zu fragen, ob es denn die Strukturen gibt, dass der Student tatsächlich der Universität als Kunde gegenübertreten kann, oder ob die Universitäten nicht dadurch überfordert werden. Im Hochschulmodernisierungsgesetz sind ja Gebühren vorgesehen ab vier Semestern Überschreitung der Regelstudienzeit. Wenn die Universität oder auch andere Hochschulen Studiengebühren verlangen, dann ist natürlich die Gefahr da, dass die Studierenden sich fragen, warum sie eigentlich so lange studiert haben, und da könnte es natürlich sein, dass es an strukturellen Problemen in den Hochschulen liegt, und genau dieses Problem wollte ich eigentlich mit meiner Klage rechtzeitig vor in Kraft Treten des Hochschulmodernisierungsgesetzes mit den Hochschulgebühren verdeutlichen.