Ein Fallbeispiel: Eine Studentin macht im Sommersemester 2007 ihren Bachelor-Abschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Im September, also ziemlich spät, erhält sie ihre Zusage für einen Master-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen. Da sie sich in Bochum zurückmeldet, weil sie immer noch auf die Ausstellung ihres Bachelor-Zeugnisses wartet, und sich gleichzeitig in Duisburg für den Master einschreibt, muss sie für das Semester zweimal Studienbeiträge zahlen.
Kein Einzelfall sagt André Schnepper, der Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. Er kennt viele solcher Fälle. Bei ihm melden sich Studierende, die aus ihrer Sicht zu Unrecht doppelte Beiträge zahlen müssen, wie über zwanzig Studierende in Bonn.
"Da selber hat mich eine Studentin drauf gestoßen. Da ist es auch so, dass Magisterstudierende noch eingeschrieben sein mussten für das Sommersemester, für dieses Sommersemester, weil sie einfach die Prüfung erst Anfang des Sommersemesters bekommen haben. Also: Die Uni hat ihnen ganz konkret erst Prüfungstermine nach Vorlesungsbeginn, nach dem 7. April, zugewiesen."
Obwohl die Studierenden im neuen Semester nur noch ihre Prüfungen ablegten, mussten sie für das ganze Sommersemester 2008 zahlen. Das nordrhein-westfälische Studienbeitrags-Gesetz regelt, dass Gebühren zurückgezahlt werden, wenn sich die Studenten noch vor Beginn der Vorlesungszeit abmelden.
Mit dem Prüfungstermin am 7. April lagen die Studenten zeitlich fünf Tage hinter diesem Stichtag. Während manche Hochschulen wie die RWTH Aachen regeln, diesen Studierenden trotzdem die Beiträge zurückzuzahlen, sehen andere Hochschulen wie Bonn dieses nicht vor. Der Ruf nach einheitlichen Befreiungsregeln an den Hochschulen schmettert der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz ab. Prof. Volker Ronge:
"Das ist wie auf dem Markt so. Der eine Tomatenhändler guckt, was der andere für einen Preis gibt. Das machen wir an den Hochschulen unter unserer grundsätzlichen Konkurrenzsituation jetzt natürlich auch. Wir achten darauf, wir sprechen uns natürlich auch ab. Aber wir können in der heutigen Grundphilosophie, in der heutigen ordnungspolitischen Situation, nicht Einheitlichkeit wollen. Man kann nicht gleichzeitig Einheitlichkeit und Differenzierung wollen."
André Schnepper vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht:
"Da müsste eine ganz klare Regelung von Seiten des Landes kommen. Die Landesregierung hat sich aus unserer Sicht da aus der Verantwortung gezogen. Sie hat gesagt, dass sollen die Hochschulen regeln, und wir haben damit nichts zu tun."
Schnepper rät den Betroffenen, sich für die Rückzahlung der Beiträge einzusetzen und bietet dabei Hilfe an.
Ein anderes Thema sind die Studierenden, die freiwillig doppelt Studiengebühren zahlen. Gemeint sind Studienanfänger, die sich zunächst an einer Universität einschreiben, um sich später, wenn sie im Nachrückverfahren noch einen Platz an ihrer Lieblingsuni erhalten, auch dort einschreiben. Hat die Vorlesungszeit zwischenzeitlich begonnen, haben sie keinen Anspruch darauf, das Geld von der ersten Hochschule zurückzubekommen. Dazu Innovationsminister Andreas Pinkwart:
"Das Gesetz ist eindeutig, und das Verhalten der Hochschulen rechtmäßig. Gleichwohl gibt es auch innerhalb geltenden Rechts immer die Möglichkeit, im Interesse der Studierenden Kulanz walten zu lassen. Darum sind die Hochschulen auch im hohen Maße bemüht. Wir haben das erneut auch in der Landeswissenschaftskonferenz von unserer Seite angesprochen und die Hochschulen sehr darum gebeten, ein aufeinander abgestimmtes Verfahren so zu wählen, dass gerade bei Nachrückverfahren noch weit ins Semester hinein, eine Rückvergütung dann des doppelt entrichteten Beitrages möglich ist."
Die Hochschulen sollen also kulant sein und viele sind es auch. In Wuppertal, so sagt Ronge, der Rektor der Bergischen Universität, werde jeder Einzelfall geprüft. Außerdem kann die Nachfolgeorganisation der ZVS, also der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, die Situation verbessern. Dann sollen die Nachrückverfahren mithilfe der künftigen Hochschul-Servicestelle deutlich kürzer werden.
Kein Einzelfall sagt André Schnepper, der Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. Er kennt viele solcher Fälle. Bei ihm melden sich Studierende, die aus ihrer Sicht zu Unrecht doppelte Beiträge zahlen müssen, wie über zwanzig Studierende in Bonn.
"Da selber hat mich eine Studentin drauf gestoßen. Da ist es auch so, dass Magisterstudierende noch eingeschrieben sein mussten für das Sommersemester, für dieses Sommersemester, weil sie einfach die Prüfung erst Anfang des Sommersemesters bekommen haben. Also: Die Uni hat ihnen ganz konkret erst Prüfungstermine nach Vorlesungsbeginn, nach dem 7. April, zugewiesen."
Obwohl die Studierenden im neuen Semester nur noch ihre Prüfungen ablegten, mussten sie für das ganze Sommersemester 2008 zahlen. Das nordrhein-westfälische Studienbeitrags-Gesetz regelt, dass Gebühren zurückgezahlt werden, wenn sich die Studenten noch vor Beginn der Vorlesungszeit abmelden.
Mit dem Prüfungstermin am 7. April lagen die Studenten zeitlich fünf Tage hinter diesem Stichtag. Während manche Hochschulen wie die RWTH Aachen regeln, diesen Studierenden trotzdem die Beiträge zurückzuzahlen, sehen andere Hochschulen wie Bonn dieses nicht vor. Der Ruf nach einheitlichen Befreiungsregeln an den Hochschulen schmettert der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz ab. Prof. Volker Ronge:
"Das ist wie auf dem Markt so. Der eine Tomatenhändler guckt, was der andere für einen Preis gibt. Das machen wir an den Hochschulen unter unserer grundsätzlichen Konkurrenzsituation jetzt natürlich auch. Wir achten darauf, wir sprechen uns natürlich auch ab. Aber wir können in der heutigen Grundphilosophie, in der heutigen ordnungspolitischen Situation, nicht Einheitlichkeit wollen. Man kann nicht gleichzeitig Einheitlichkeit und Differenzierung wollen."
André Schnepper vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht:
"Da müsste eine ganz klare Regelung von Seiten des Landes kommen. Die Landesregierung hat sich aus unserer Sicht da aus der Verantwortung gezogen. Sie hat gesagt, dass sollen die Hochschulen regeln, und wir haben damit nichts zu tun."
Schnepper rät den Betroffenen, sich für die Rückzahlung der Beiträge einzusetzen und bietet dabei Hilfe an.
Ein anderes Thema sind die Studierenden, die freiwillig doppelt Studiengebühren zahlen. Gemeint sind Studienanfänger, die sich zunächst an einer Universität einschreiben, um sich später, wenn sie im Nachrückverfahren noch einen Platz an ihrer Lieblingsuni erhalten, auch dort einschreiben. Hat die Vorlesungszeit zwischenzeitlich begonnen, haben sie keinen Anspruch darauf, das Geld von der ersten Hochschule zurückzubekommen. Dazu Innovationsminister Andreas Pinkwart:
"Das Gesetz ist eindeutig, und das Verhalten der Hochschulen rechtmäßig. Gleichwohl gibt es auch innerhalb geltenden Rechts immer die Möglichkeit, im Interesse der Studierenden Kulanz walten zu lassen. Darum sind die Hochschulen auch im hohen Maße bemüht. Wir haben das erneut auch in der Landeswissenschaftskonferenz von unserer Seite angesprochen und die Hochschulen sehr darum gebeten, ein aufeinander abgestimmtes Verfahren so zu wählen, dass gerade bei Nachrückverfahren noch weit ins Semester hinein, eine Rückvergütung dann des doppelt entrichteten Beitrages möglich ist."
Die Hochschulen sollen also kulant sein und viele sind es auch. In Wuppertal, so sagt Ronge, der Rektor der Bergischen Universität, werde jeder Einzelfall geprüft. Außerdem kann die Nachfolgeorganisation der ZVS, also der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, die Situation verbessern. Dann sollen die Nachrückverfahren mithilfe der künftigen Hochschul-Servicestelle deutlich kürzer werden.