Larissa Sahlmann will unbedingt Medizin studieren. Die 21-Jährige aus Flögeln bei Bremerhaven hat Arzthelferin gelernt, in der Praxis einer Bekannten. Daraufhin hat sie sich für dieses Wintersemester bei der ZVS beworben. Ohne Erfolg. Ihr Abitur-Zeugnis sei zu schlecht, sagt sie.
"Meine Motivation ist jetzt am höchsten. Die ZVS hat mir noch zwei weitere Jahre Warten aufgedrückt. Ich wäre dann 24. Die anderen wären 18. Frisch aus dem Abitur. Der Altersdurchschnitt wäre einfach riesig, das wäre Wahnsinn!"
Nach dem ersten Schrecken fiel bei Larissa Sahlmann schnell der Entschluss, sich einen Studienplatz per Gerichtsbeschluss zu erklagen:
"Also, ich habe eine Bekannte in meinem Freundeskreis. Und die war damit erfolgreich in Hamburg. Und da habe ich mir gedacht: Das kann ich auch!"
Über die ZVS-Info-Broschüre fand Larissa Sahlmann eine Rechtsanwaltspraxis, die sich spezialisiert hat auf sogenannte Kapazitätsklagen. Kie Mewes, Anwältin in Kiel:
"Es geht darum, dass wir den Universitäten nachweisen, dass die Kapazität nicht voll ausgeschöpft ist. Das heißt, die Uni sagt, es gibt nur eine spezielle Anzahl von Studienplätzen. Und wir sagen, es gibt mehr Studienplätze."
Auf diese Weise kamen allein an der Uni Hamburg im letzten Jahr 49 Anwärter zu einem Studienplatz im Fach Medizin. Der Grund dafür: Die Zahl der Studienplätze wird nach einer komplizierten Formel festgelegt. Die Gerichte haben die Zahlen dabei anders interpretiert als die Uni-Leitung. Kie Mewes:
"Es richtet sich nach den Zeiten, die die einzelnen Professoren zur Verfügung haben. Und dabei wird berücksichtigt, inwieweit sie wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben und inwieweit sie Lehrtätigkeiten ausüben. Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt."
Die Anwälte konnten beweisen, dass die Professoren weniger Zeit für die Lehre benötigen, als von der Uni angegeben.
Mehr als 1000 Studienanwärter haben allein im letzten Jahr gegen die Uni Hamburg geklagt. Und weit mehr als 100 hatten Erfolg. Sie hatten sich in Fächer eingeklagt, in denen zu wenige Plätze ausgewiesen wurden. Die Uni Hamburg gilt allerdings schon ohne die jetzt erstrittenen Studienplätze als überlaufen. Auf jeden Platz kommen hier drei Bewerber. Bodo Seeliger, zuständig für die Berechnung des Studienplatzangebots an der Uni Hamburg:
"Wir versuchen jetzt, durch Einführung der neuen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master, die Studienplatzzahlen zurückzufahren. Um die zugelassenen Studenten besser betreuen zu können. Und höhere Erfolgsquoten zu haben."
Wegen der durch Gerichtsurteil erstrittenen Studienplätze werde die Zahl der Studierenden aber immer höher und die Qualität der Lehre immer schlechter, so der Uni-Vertreter. Auch viele Studierende sind skeptisch:
"Ich finde es komisch. Die Uni wird ja einen Grund haben. Mehr Studenten kann sie sich einfach nicht erlauben." – "Ich finde, die Leute auf der Warteliste sollten nachrücken dürfen, die, mit besserem Abi. Und nicht Menschen, die einen Abi-Schnitt von 4,0 haben!"
Larissa Sahlmann kennt diese Kritik. Sie sieht sich trotzdem nicht als jemand, der einem Begabteren seinen Platz wegnimmt. Oder als Studienbewerberin zweiter Klasse. Der Gang vor Gericht ist für sie ganz legitim:
"Ist natürlich ein Umweg. Aber ich denke mal, jeder hat seine Chance, an einen Studienplatz zu kommen. Und andere hatten eben die Möglichkeit, dass durch ihren Abitur-Schnitt zu machen. Und ich denke, ich werde mich dann im Studium behaupten, durch meine Motivation. Dann werde ich denen schon zeigen, dass es nicht der falsche Weg für mich war."
"Meine Motivation ist jetzt am höchsten. Die ZVS hat mir noch zwei weitere Jahre Warten aufgedrückt. Ich wäre dann 24. Die anderen wären 18. Frisch aus dem Abitur. Der Altersdurchschnitt wäre einfach riesig, das wäre Wahnsinn!"
Nach dem ersten Schrecken fiel bei Larissa Sahlmann schnell der Entschluss, sich einen Studienplatz per Gerichtsbeschluss zu erklagen:
"Also, ich habe eine Bekannte in meinem Freundeskreis. Und die war damit erfolgreich in Hamburg. Und da habe ich mir gedacht: Das kann ich auch!"
Über die ZVS-Info-Broschüre fand Larissa Sahlmann eine Rechtsanwaltspraxis, die sich spezialisiert hat auf sogenannte Kapazitätsklagen. Kie Mewes, Anwältin in Kiel:
"Es geht darum, dass wir den Universitäten nachweisen, dass die Kapazität nicht voll ausgeschöpft ist. Das heißt, die Uni sagt, es gibt nur eine spezielle Anzahl von Studienplätzen. Und wir sagen, es gibt mehr Studienplätze."
Auf diese Weise kamen allein an der Uni Hamburg im letzten Jahr 49 Anwärter zu einem Studienplatz im Fach Medizin. Der Grund dafür: Die Zahl der Studienplätze wird nach einer komplizierten Formel festgelegt. Die Gerichte haben die Zahlen dabei anders interpretiert als die Uni-Leitung. Kie Mewes:
"Es richtet sich nach den Zeiten, die die einzelnen Professoren zur Verfügung haben. Und dabei wird berücksichtigt, inwieweit sie wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben und inwieweit sie Lehrtätigkeiten ausüben. Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt."
Die Anwälte konnten beweisen, dass die Professoren weniger Zeit für die Lehre benötigen, als von der Uni angegeben.
Mehr als 1000 Studienanwärter haben allein im letzten Jahr gegen die Uni Hamburg geklagt. Und weit mehr als 100 hatten Erfolg. Sie hatten sich in Fächer eingeklagt, in denen zu wenige Plätze ausgewiesen wurden. Die Uni Hamburg gilt allerdings schon ohne die jetzt erstrittenen Studienplätze als überlaufen. Auf jeden Platz kommen hier drei Bewerber. Bodo Seeliger, zuständig für die Berechnung des Studienplatzangebots an der Uni Hamburg:
"Wir versuchen jetzt, durch Einführung der neuen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master, die Studienplatzzahlen zurückzufahren. Um die zugelassenen Studenten besser betreuen zu können. Und höhere Erfolgsquoten zu haben."
Wegen der durch Gerichtsurteil erstrittenen Studienplätze werde die Zahl der Studierenden aber immer höher und die Qualität der Lehre immer schlechter, so der Uni-Vertreter. Auch viele Studierende sind skeptisch:
"Ich finde es komisch. Die Uni wird ja einen Grund haben. Mehr Studenten kann sie sich einfach nicht erlauben." – "Ich finde, die Leute auf der Warteliste sollten nachrücken dürfen, die, mit besserem Abi. Und nicht Menschen, die einen Abi-Schnitt von 4,0 haben!"
Larissa Sahlmann kennt diese Kritik. Sie sieht sich trotzdem nicht als jemand, der einem Begabteren seinen Platz wegnimmt. Oder als Studienbewerberin zweiter Klasse. Der Gang vor Gericht ist für sie ganz legitim:
"Ist natürlich ein Umweg. Aber ich denke mal, jeder hat seine Chance, an einen Studienplatz zu kommen. Und andere hatten eben die Möglichkeit, dass durch ihren Abitur-Schnitt zu machen. Und ich denke, ich werde mich dann im Studium behaupten, durch meine Motivation. Dann werde ich denen schon zeigen, dass es nicht der falsche Weg für mich war."