"Zentrale Punkt unserer Vorstellung ist die Einführung des Straftabestandes Sportbetrug. Den gibt es bislang nicht."
Es soll schlicht und einfach verboten werden, dass Sportler an Profi-Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie Dopingmittel eigenommen haben. Dieser Straftatbestand wäre mehr oder weniger eine LEX Lance Armstrong, so Stickelberger
"Er würde nach geltendem Recht im wesentlichen straffrei ausgehen. Diese Lücke schließen wir mit dem Straftatbestand Sportbetrug."
Entsprechend soll nach dem Vorschlag Baden-Württembergs das Arzneimittelgesetz geändert werden. Darüber hinaus soll es nicht nur strafbar sein, Arzneimittel zu Dopingzwecken in der Verkehr zu bringen, zu verschreiben, bei anderen anzuwenden oder in nicht geringer Menge zu besitzen. Auch der Erwerb und der Handel mit Dopingmitteln soll strafbar werden. Das Strafmaß für die Doping-Tatbestände soll zudem von 3 auf 5 Jahre angehoben werden. Und schließlich soll es eine Kronzeugenregelung für aussagebereite Doper geben.
"Zielrichtung ist, den Profisport in den Blick zu nehmen, weil hier Erhebliches auf dem Spiel steht. Es geht nicht nur um die Gesundheit der beteiligten Sportler, sondern es darum, dass beim Sport auf der Ebene des Profisports enorme wirtschaftliche Leistungen erbracht werden."
Diese Regelungen gehen insgesamt deutlich über die Vorschläge hinaus, die die Bundesregierung nach der Auswertung des sogenannten Evaluationsberichts Doping macht, der die Erfahrungen mit den gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2007 auswertet.
Stickelberger will sich bereits bei der Justizministerkonferenz am Donnerstag auf die Suche nach Bündnispartnern machen. Eingebracht werden sollen die baden-württembergische Eckpunkte dann als Bundesratsinitiative.
"Wir wissen, dass wir da ein dickes Brett bohren. Aber wir versuchen, im Verbund mit den anderen Bundesländern weiter zu kommen."
Er hoffe, so Stickelberger, dass das Vorhaben auf diese Weise in Jahresfrist deutlich vorangebracht werden könne. Inhaltlich stellt sich der baden-württembergische Justizminister mit dem Vorstoß neben seine bayerische Amtskollegin Beate Merk, CSU. Der entscheidende Unterschied sei aber:
"Die Frau Merk in Bayern hat immer Überlegungen in diese Richtung angestrebt hat aber nie eine entsprechende Initiative durchsetzen können, weil sie von ihrem Kabinett keinen Rückhalt hat. Diesen Rückhalt habe ich hier in Baden-Württemberg."
Die vor einem halben Jahr gegründete Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in Freiburg ist derzeit zu erheblichen Teilen mit dem Bekämpfen von Doping im Bereich der Fitness und Bodybuilderszene beschäftigt. Dies, so Stickelberger werde sich ändern, wenn es eine neue gesetzliche Grundlage gebe. Dann könne sie sich endlich auf das Doping im Profisport konzentrieren.
Es soll schlicht und einfach verboten werden, dass Sportler an Profi-Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie Dopingmittel eigenommen haben. Dieser Straftatbestand wäre mehr oder weniger eine LEX Lance Armstrong, so Stickelberger
"Er würde nach geltendem Recht im wesentlichen straffrei ausgehen. Diese Lücke schließen wir mit dem Straftatbestand Sportbetrug."
Entsprechend soll nach dem Vorschlag Baden-Württembergs das Arzneimittelgesetz geändert werden. Darüber hinaus soll es nicht nur strafbar sein, Arzneimittel zu Dopingzwecken in der Verkehr zu bringen, zu verschreiben, bei anderen anzuwenden oder in nicht geringer Menge zu besitzen. Auch der Erwerb und der Handel mit Dopingmitteln soll strafbar werden. Das Strafmaß für die Doping-Tatbestände soll zudem von 3 auf 5 Jahre angehoben werden. Und schließlich soll es eine Kronzeugenregelung für aussagebereite Doper geben.
"Zielrichtung ist, den Profisport in den Blick zu nehmen, weil hier Erhebliches auf dem Spiel steht. Es geht nicht nur um die Gesundheit der beteiligten Sportler, sondern es darum, dass beim Sport auf der Ebene des Profisports enorme wirtschaftliche Leistungen erbracht werden."
Diese Regelungen gehen insgesamt deutlich über die Vorschläge hinaus, die die Bundesregierung nach der Auswertung des sogenannten Evaluationsberichts Doping macht, der die Erfahrungen mit den gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2007 auswertet.
Stickelberger will sich bereits bei der Justizministerkonferenz am Donnerstag auf die Suche nach Bündnispartnern machen. Eingebracht werden sollen die baden-württembergische Eckpunkte dann als Bundesratsinitiative.
"Wir wissen, dass wir da ein dickes Brett bohren. Aber wir versuchen, im Verbund mit den anderen Bundesländern weiter zu kommen."
Er hoffe, so Stickelberger, dass das Vorhaben auf diese Weise in Jahresfrist deutlich vorangebracht werden könne. Inhaltlich stellt sich der baden-württembergische Justizminister mit dem Vorstoß neben seine bayerische Amtskollegin Beate Merk, CSU. Der entscheidende Unterschied sei aber:
"Die Frau Merk in Bayern hat immer Überlegungen in diese Richtung angestrebt hat aber nie eine entsprechende Initiative durchsetzen können, weil sie von ihrem Kabinett keinen Rückhalt hat. Diesen Rückhalt habe ich hier in Baden-Württemberg."
Die vor einem halben Jahr gegründete Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in Freiburg ist derzeit zu erheblichen Teilen mit dem Bekämpfen von Doping im Bereich der Fitness und Bodybuilderszene beschäftigt. Dies, so Stickelberger werde sich ändern, wenn es eine neue gesetzliche Grundlage gebe. Dann könne sie sich endlich auf das Doping im Profisport konzentrieren.