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Subsidiärer Schutz
Weniger Syrer dürfen ihre Familien nachholen

Viele Flüchtlinge bekommen in Deutschland nur noch einen eingeschränkten Schutzstatus. Laut Asylstatistik endete im Juni jedes vierte Asylverfahren mit dem Status "subsidiärer Schutz", bei Syrern sogar fast jedes zweite. Das bedeutet für sie vor allem, dass sie ihre Familien zunächst nicht nachholen dürfen.

14.07.2016
    Ein Kind auf dem Arm seiner Mutter schaut in die Kamera, die Mutter dreht uns den Rücken zu
    Ein syrischer Flüchtling mit Kind in der türkischen Stadt Akcakale. (imago / epd-bild / Thomas Lohnes)
    Betroffen waren laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwas mehr als 10.000 von 23.000 Flüchtlingen aus Syrien, deren Verfahren im Juni abgeschlossen wurden. Sie haben den eingeschränkten Status des subsidiären Schutzes bekommen. Prozentual entspricht das etwa 45 Prozent aller Verfahren; Anfang des Jahres waren es noch weniger als ein Prozent, seitdem stieg der Wert monatsweise an.
    Der eingeschränkte Schutzstatus hat vor allem die Auswirkung, dass Anerkannte in den ersten zwei Jahren ihre Familien nicht nachholen dürfen. Die ersten Anträge können am 16. März 2018 gestellt werden; zu dieser Wartezeit kommt dann das derzeit oft jahrelange Bearbeitungsverfahren.
    Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD entschieden, dass ab dem Stichtag 17. März 2016 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz keine Familienangehörigen nachholen dürfen. Wer als Flüchtling anerkannt wurde, dessen Kernfamilie wie Ehepartner oder minderjährige Kinder dürfen nach Deutschland nachkommen.
    "Trend geht in die andere Richtung"
    Die SPD hatte ihre Zustimmung damals damit begründet, dass von der Neuregelung nur wenige Syrer betroffen wären. "Der Trend geht in die andere Richtung", kritisiert jetzt aber die Flüchtlingshilforganisation "Pro Asyl". Sie sieht darin den "Ausdruck politischer Einflussnahme auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge".
    In einer Stellungnahme (auf der Internetseite) vergleicht sie die Zahl für Juni mit dem Durchschnittswert des Jahrs 2014. Damals lag der Anteil subsidiär Geschützter gemessen an allen syrischen Antragstellern bei 13,6 Prozent, heute sind es die genannten fast 45 Prozent. Das Jahr 2015 wurde nicht als Vergleich herangezogen, weil damals und noch bis Anfang 2016 Anträge von Syrern in einem beschleunigten und rein schriftlichen Verfahren entschieden wurden, indem sie fast ausschließlich Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekamen.
    "Die Schlechterstellung syrischer Asylsuchender beim gewährten Schutzstatus entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist allein Ausdruck politischen Willens", warf Pro Asyl der Bundesregierung vor.
    Unterschiedlicher Schutz für verschiedene Gruppen
    Seitdem das zweite Asylpaket Mitte März in Kraft getreten ist, werden Asylanträge von Syrern nicht mehr im genannten schriftlichen Verfahren bearbeitet. Als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird anerkannt, wer wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verfolgt wird. Droht auch ohne diese Voraussetzungen Gefahr für Leib und Leben, etwa durch Krieg, wird subsidiärer Schutz gewährt.
    Bis zum März waren beide Schutzgruppen in Deutschland nahezu gleichgestellt. Seitdem die zweite Gruppe ihre Familie aber nicht mehr nachholen darf, gibt es einen gravierenden Unterschied.
    (stfr/ach)