Die Wahlkommission habe einem entsprechenden Antrag stattgegeben, erklärte der Vorsitzende des Gremiums. Zuma kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Politiker war 2021 zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsermittlungen während seiner Präsidentschaft auszusagen. Wer zu mehr als zwölf Monaten Haft verurteilt wird, kann in Südafrika von Wahlen ausgeschlossen werden.
Im vergangenen Dezember war dem 81-Jährigen bereits die Mitgliedschaft seiner Regierungspartei ANC entzogen worden, nachdem er die Unterstützung für eine Splitterpartei angekündigt hatte.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.