
Im Bundestag fand am Vormittag keiner der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe die notwendige Mehrheit. Grundsätzlich ist Suizid in Deutschland nicht verboten, ebenso wenig wie die Beihilfe. Die Gesetzentwürfe wollten aber genauer bestimmen, wer unter welchen Umständen ein tödliches Mittel verschrieben bekommen darf.
Zunächst scheiterte der strengere Entwurf der Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Castellucci und den CDU-Abgeordneten Heveling. Dieser sah im Grundsatz ein Verbot der auf Wiederholung angelegten, geschäftsmäßigen Suizidassistenz vor. Gleichzeitig definierte der Entwurf Ausnahmen und Bedingungen, unter denen Sterbehilfe künftig rechtssicher möglich gemacht werden sollte.
Auch der liberalere Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Helling-Plahr von der FDP und Künast von den Grünen fiel bei den Parlamentariern mehrheitlich durch. Er sah im Kern vor, dass Sterbewilligen nach einer Beratung tödlich wirkende Medikamente verschrieben werden dürfen. Das Verfahren sollte aber nicht im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden. Mit dem Scheitern beider Gesetzentwürfe bleibt die Gesetzeslage, wie sie ist.
Zur Stunde läuft noch im Bundestag die namentliche Abstimmung über Regelungen zur Suizid-Prävention.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.