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USA
Supreme Court bestätigt Waffenverbot für häusliche Gewalttäter

In den USA hat der Oberste Gerichtshof eine Regelung bestätigt, die häuslichen Gewalttätern verbietet, eine Schusswaffe zu besitzen.

    Menschen gehen eine Treppe hoch und in das weiße Gerichtsgebäude des Obersten Gerichtshofs in den USA hinein
    Der US-Supreme Court hat ein Verbot des Schusswaffenbesitzes für Täter von häuslicher Gewalt zum Schutz der Opfer bestätigt. (Getty Images via AFP / KEVIN DIETSCH)
    Die Richter des Supreme Court erklärten das Gesetz aus dem Jahr 1994 für verfassungsgemäß und hoben das Urteil eines Berufungsgerichts in New Orleans auf.
    In dem Fall ging es um einen Mann aus dem Bundesstaat Texas, der aufgrund einer richterlichen Anordnung keine Waffen besitzen durfte, nachdem er seine Ex-Freundin attackiert hatte. Er war verhaftet worden, nachdem die Polizei bei einer Durchsuchung dennoch mehrere Waffen bei ihm gefunden hatte. Der Mann zog vor das Berufungsgericht, welches das dem Verbot zugrundeliegende Bundesgesetz als verfassungswidrig bewertete. Die Richter hatten argumentiert, es gebe dafür keine historischen Vorbilder - das sei laut Verfassung aber die Voraussetzung für ein solches Verbot. Acht von neun Richtern des Obersten Gerichtshofes sahen das jetzt anders. Der Vorsitzende Richter Roberts erklärte, es sei verfassungsgemäß, Personen, die eine glaubwürdige Bedrohung für die körperliche Sicherheit einer anderen Person darstellten, vorübergehend zu entwaffnen. Die Waffengesetze des Landes hätten seit jeher Regeln enthalten, um Menschen, die anderen mit körperlicher Gewalt drohten, vom Schusswaffen-Missbrauch abzuhalten.
    US-Präsident Biden begrüßte die Entscheidung des Supreme Court. Mit dem Urteil könnten sich Überlebende häuslicher Gewalt und ihre Familien weiter auf wichtige Schutzmaßnahmen verlassen.
    Nach Angaben der US-Regierung sind auf Grundlage des Gesetzes in den vergangenen 25 Jahren im Zusammenhang mit Schutzanordnungen gegen häusliche Gewalt mehr als 75.000 Waffenverkäufe gestoppt worden.
    Diese Nachricht wurde am 21.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.